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INTERNATIONAL/091: Lukrativer Kampf von Unternehmen gegen staatliche Investitionsauflagen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 8. Mai 2012

Handel: Lukrativer Kampf von Unternehmen gegen staatliche Investitionsauflagen

von Isolda Agazzi



Genf, 8. Mai (IPS) - In einer Welt, in der sich Regierungen zunehmend dem Weltfinanzkapital unterwerfen, gewinnen multinationale Konzerne im Kampf gegen staatliche Umwelt-, Gesundheits- und Sozialauflagen an Boden. Wie neueste Zahlen der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) belegen, leiteten Unternehmen auf der Grundlage von Klauseln in bilateralen Investitionsabkommen (BITs) bis Ende 2011 mindestens 450‍ ‍Schiedsverfahren gegen Regierungen ein. Hinzu kommen Fälle, die gar nicht erst in die Öffentlichkeit gelangen, weil sie von den Konfliktparteien geheim gehalten werden.

Viele der Schiedsverfahren verliefen für die Firmen erfolgreich und zwangen die unterlegenen Staaten zur Zahlung von Millionen US-Dollar oder Euro an Bußgeldern. Die hochkontroversen BITs, die die Bedingungen für Investitionen einer Firma eines Landes in einem anderen festschreiben, haben den Multis ein ganzes Arsenal von Klauseln beschert, mit denen sie staatlichen Auflagen gegen schädliche Investitionen zu Leibe rücken können.

Mit 51 bekannten Beschwerden im letzten Jahr nimmt Argentinien einen Spitzenwert ein, gefolgt von Venezuela und Ecuador, die sich mit 25 respektive 23 Beschwerden von Seiten ausländischer Anleger konfrontiert sahen. Die Attacken auf Buenos Aires bezogen sich in erster Linie auf die Finanzkrise 2011 und die Privatisierung von Wasser. Insgesamt wurde das südamerikanische Land mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als einer Milliarde US-Dollar belegt. In diesem Jahr kann sich das südamerikanische Land zudem wegen der jüngsten Verstaatlichung einer Ölfirma des spanischen Konzerns 'Repsol' auf eine Klage gefasst machen.

Ecuador sah sich 2011 zur Zahlung eines Strafgelds in Höhe von 78 Millionen US-Dollar an 'Chevron' genötigt. Das US-amerikanische Ölunternehmen hatte dem Andenstaat vorgeworfen, dass sich die staatlichen Maßnahmen zum Schutz des Amazonasgebiets vor Verschmutzung negativ auf seine Geschäfte ausgewirkt hätten.


Einseitiger Prozess

UNCTAD zufolge wurden 40 Prozent der im letzten Jahr verhandelten Fälle zugunsten der Staaten und 30 Prozent zugunsten der ausländischen Investoren entschieden. Bei den restlichen 30 Prozent konnten die Streitigkeiten beigelegt werden. Bemerkenswert ist, dass BITs den Unternehmen erlauben, Beschwerde gegen Staaten einzureichen. Klagen von Regierungen gegen Firmen sind nicht vorgesehen.

Im Dezember 2011 wehrte sich der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen die Entscheidung der Bundesregierung, bis 2022 aus der Atomkraft auszusteigen, mit der Androhung einer Schadensersatzklage in Milliardenhöhe vor einem internationalen Schiedsgericht. Das Unternehmen warf Berlin vor, mit der Entscheidung gegen die Internationale Energiecharta zu verstoßen. Zunächst hatte Vattenfall vergeblich versucht, die Bundesregierung zum Einlenken zu bewegen.

Die Internationale Energiecharta ist ein multilaterales Abkommen zum Schutz von Investitionen im Energiebereich mit mehr als 50 Mitgliedern einschließlich Deutschland und der Europäischen Union, das Investoren eine "faire und gerechte Behandlung" sowie Ausgleichszahlungen im Fall einer Enteignung garantiert.

Die Frist für eine friedliche Einigung ist im vergangenen März abgelaufen, und Vattenfall kann nun jederzeit Klage einreichen.

"Deutschland hat um die 130 BITs unterzeichnet, die gravierende Auswirkungen auf die nationale Umweltpolitik haben könnten", warnt Nathalie Bernasconi vom 'International Institute for Sustainable Development' (IISD) mit Sitz in Genf. Ausländische Unternehmen könnten im Rahmen eines internationalen Schiedsverfahrens jede Gesetzesänderung oder Maßnahme zum Schutz von Umwelt und Gesundheit, zur Förderung sozialer und kultureller Ziele oder zur Kontrolle des Finanzsektors anfechten.


Ausgang der Verfahren ungewiss

Ein großes Problem ist nach Ansicht der Expertin, dass sich der Ausgang der Verfahren nicht vorhersehen lässt und das Urteil letztlich von der Zusammensetzung des dreiköpfigen Tribunals abhängt.

Vattenfall hatte schon einmal ein internationales Schiedsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 2009 störte sich der schwedische Energiekonzern an den Umweltauflagen für sein damals im Bau befindliches Kohlekraftwerk an der Elbe. Die Bestimmungen zum Schutz vor einem Anstieg der Wassertemperaturen wurden als zu streng und als Verstoß gegen die Internationale Energiecharta kritisiert.

Vattenfall brachte den Fall vor das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Daraufhin stimmte Deutschland einer Änderung der Bedingungen zu, unter denen die Genehmigung erteilt worden war. Das Verfahren wurde eingestellt. Bernasconi spricht von einem typischen Fall, in dem eine Regierung aus Angst vor einer Klage oder Verurteilung im Rahmen eines internationalen Schiedsverfahrens von eigenen Gesetzen oder Standards abrückt.

Ein weiteres Beispiel für die ungeheure Macht, die Unternehmen auf Staaten ausüben können, hat 'Philip Morris International' demonstriert. Der US-Tabakproduzent ist gegen Uruguay und Australien auf der Grundlage von BITs zu Felde gezogen, die die Länder mit der Schweiz respektive Hongkong unterzeichnet hatten.

Philip Morris versucht mit diesen Abkommen gegen Gesetze vorzugehen, die ihm vorschreiben, auf seinen Packungen vor den negativen Folgen des Tabakkonsums zu warnen - obwohl dies so in der Rahmenkonvention über Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen ist.

War der Investorenschutz zunächst aus der Notwendigkeit heraus entstanden, staatliche Maßnahmen wie Enteignungen zu regulieren, wirkt sich Trend inzwischen immer häufiger zugunsten von Unternehmen aus, die gegen nationale Schutzbestimmungen vorgehen wollen.

Ende der 1990er Jahre wurde Mexiko zu einem Bußgeld in Höhe von 16,7 Millionen Dollar verklagt, weil es der Firma 'Metalclad' in den USA verboten hatte, seine giftigen Rückstände im Bezirk Guadalcazar im nördlichen Bundesstaat San Luis Potosí zu entsorgen.

Nach Ansicht von Veijo Heiskanen von der Genfer Rechtsfirma 'Lalive' zufolge sollten sich die Staaten die Frage stellen, ob die BIT-Bestimmungen angemessen sind und internationalen Standards entsprechen. "Diese Auseinandersetzungen sind politisch brisant, weil es um Millionen Dollar geht."

Bevor Ecuador dazu verklagt wurde, Chevron zu entschädigen, war das südamerikanische Land 2010 zur Zahlung von 700 Millionen Dollar verurteilt worden. Im gleichen Jahr erhielt der Schweizer Zementlieferant Holcim 650 Millionen Dollar von Venezuela, nachdem das Land seine Zementproduktion verstaatlicht hatte.


Modernisierung gefordert

Experten stimmen darin überein, dass die Gesetze und Regulierungen ausgeglichener sein müssen, um dafür zu sorgen, dass sie weder von Staaten noch von Investoren ausgenutzt werden können. "Investment-Schutzabkommen müssen modernisiert werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Rechten von Investoren und Staaten herzustellen", meint Bernasconi. "Das alte Modell funktioniert nicht mehr."

Staaten und Bürger misstrauen in aller Regel den Streitschlichtungsverfahren. "Das kommerzielle Schiedsmodell, auf dem Investitionsstreitschlichtungsverfahren beruhen, ist nicht mehr geeignet, um brisante und für die Öffentlichkeit wichtige Angelegenheiten zu regeln", betont die Expertin. Der Mangel an Transparenz, die Unvorhersehbarkeit, was den Ausgang der Schlichtungsverfahren angeht, und die Interessenkonflikte seien unannehmbar geworden. "Angesichts der gegebenen Entwicklungen können sich Länder wie Brasilien, die keines dieser Investitionsabkommen ratifiziert haben, glücklich schätzen." (Ende/IPS/kb/2012)


Links:
http://www.unctad.org/en/docs/webdiaeia20113_en.pdf
http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=107684

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012