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REDE/433: Schäuble - Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus, 21.05.10 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, zum Gesetzentwurf zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vor dem Deutschen Bundestag am 21. Mai 2010 in Berlin


Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Ich werbe dafür, dass wir angesichts der Bedeutung, der Tragweite und der Schwierigkeiten dieser Entscheidung nicht den Eindruck erwecken, als seien die taktischen Finessen das eigentlich Dominierende. Herr Kollege Kuhn, wenn Sie so überzeugend sagen, dass dieses Programm und diese Maßnahmen im Grunde richtig sind, dann würde ich doch dafür werben, dass Sie überlegen, ob Sie nicht mehr der Substanz als den taktischen Argumenten, die ich verstehen kann, Rechnung tragen.

Ich will gleichwohl Ihre Hauptargumente, warum Sie trotz Ihrer Zustimmung in der Sache glauben, heute nicht zustimmen zu können, aufgreifen, so gut ich kann.

Der erste Punkt ist: Sie sagen, die Bundesregierung habe der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Parlament nicht ausreichend Rechnung getragen. Ich will Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Sie wissen, wie die Entscheidungsfindung von Freitag bis Sonntagnacht und Montagmorgen abgelaufen ist. Am Freitag haben wir über das Griechenland-Paket diskutiert, anschließend gab es Telefonkonferenzen der G7-Finanzminister. Wir waren mit einer Situation konfrontiert, dass es beim Treffen der Staats- und Regierungschefs am Freitagabend schon gar nicht mehr in erster Linie um die Finalisierung und die abschließende Inkraftsetzung des Griechenland-Pakets ging, weil es inzwischen äußerst deutliche Signale gab, dass unmittelbar eine weltweite Krise der Finanzmärkte droht. Deswegen war rasches Handeln über das Wochenende unausweichlich.

Die formelle Entscheidung über die Rechtsverordnung des Rates - sie bezieht sich auf die 60 Milliarden Euro, nicht auf die 440 Milliarden Euro; das muss man auch einmal sagen - ist am Dienstag in einem Europäischen Rat getroffen worden. Am Montag sind die Fraktionsvorsitzenden durch die Bundesregierung unterrichtet worden.

Herr Kollege Trittin, Sie machen jetzt wieder den Trick, dass Sie zwei Dinge verwechseln, vermischen. Der Vorwurf des Verfassungsverstoßes kann sich nur auf die Rechtsverordnung des Europäischen Rates bezüglich der europäischen Fazilität in Höhe von 60 Milliarden Euro beziehen. Sie reden jetzt von den 440 Milliarden Euro Kreditermächtigung beziehungsweise Gewährleistungsermächtigung. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Jetzt kommt der zweite Punkt, den ich Ihnen in der Sache sagen wollte. Ich bin wirklich dafür, dass wir die Dinge in der Sache so gut wie möglich klären, damit Klarheit auch bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern herrscht.

Sie sagen: Wir wissen nicht wirklich, worüber wir entscheiden. - Das ist doch vorgeschoben, mit Verlaub. Es ist in dem Beschluss doch klar angelegt, dass wir - zunächst einmal - auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz zwei des europäischen Vertrags 60 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, unter den Voraussetzungen, die genau definiert worden sind. Die europarechtliche und verfassungsrechtliche Begründung dieser Maßnahme ist einwandfrei: weil sich durch das Überschwappen der Wirkungen aus der Griechenland-Krise auf andere Länder eine von den einzelnen Mitgliedsländern im Sinne von Artikel 122 Absatz zwei des Vertrages nicht verschuldete Situation ergeben hat. Deswegen befinden wir uns bei diesen 60 Milliarden Euro auf einer einwandfreien rechtlichen Grundlage. Das ist der Beschluss des Europäischen Rats. Darüber hinaus haben die Mitgliedsländer der Euro-Gruppe verabredet - das muss man rechtlich unterscheiden; das ist für die Bevölkerung vielleicht nicht ganz so wichtig, aber wenn Sie so argumentieren, will ich das doch ganz korrekt darlegen, damit klar ist: Im Verfahren ist es so korrekt, wie es in der Sache notwendig ist, was wir heute entscheiden.

Also, zu dieser Maßnahme haben sich die Euro-Länder intergouvernemental verabredet: bis zu 440 Milliarden Euro Finanzfazilitäten für notleidende Länder zur Verfügung zu stellen, unter den Voraussetzungen, die in dem Beschluss sehr genau definiert sind und die im Übrigen in unserem Gesetzentwurf, den wir jetzt verabschieden wollen, wofür wir um Ihre Zustimmung bitten, genau enthalten sind, und zwar in Paragraf eins.

Voraussetzungen: Es muss erstens festgestellt werden, dass ein Land der Euro-Zone notleidend ist; an diesem Beschluss wirkt dieses Land nicht mit.

Es muss zweitens klargestellt sein, dass die Mittel aus der Europäischen Kommission, also die 60 Milliarden Euro, nicht ausreichen.

Es müssen drittens Konditionalitäten wie bei Griechenland vereinbart sein.

Es müssen viertens EU-Kommission, EZB und IWF genauso beteiligt sein wie bei Griechenland.

Unter diesen Voraussetzungen stellen die Euro-Länder über eine zu gründende Gesellschaft - die hat aber nur den Auftrag der technischen Durchführung und keinen Auftrag der materiellen Gestaltung - Kreditfazilitäten in einer Höhe von bis zu 440 Milliarden Euro zur Verfügung, die pro rata bei den einzelnen Anleihen durch die Mitgliedstaaten garantiert werden. Das ist der Regelungsgehalt. Dafür haben Sie alle genauen Eckpunkte zur Verfügung gestellt bekommen, durch mich persönlich übermittelt. Wir haben auch unmittelbar nach meiner Rückkehr aus Brüssel am Dienstag miteinander telefoniert; ich glaube, sogar schon auf der Fahrt zum Flughafen in Brüssel. Deswegen sollten Sie die Dinge nicht falsch darstellen, Herr Trittin.

In der Sache ist klar, was zur Entscheidung ansteht. Natürlich ist dieser Gesellschaftsvertrag noch nicht abschließend formuliert. Wir haben die Eckpunkte Montagnacht in der Euro-Gruppe genau vorgegeben. Das muss politisch entschieden werden. Wir haben den Auftrag erteilt. Wir werden heute Mittag am Rande unseres Treffens in der Van-Rompuy-Gruppe sehen, wie weit man dort gekommen ist. Ich habe zugesagt, dass ich zu jedem Standpunkt jede mir zugängliche Information auch allen Fraktionen des Bundestags zur Verfügung stelle. Aber Sie haben keine Ausrede, um in der Sache eine Entscheidung zu verweigern; das haben Sie nicht.

Nun will ich eine dritte Bemerkung machen. Es wird gesagt: Warum machen wir das so schnell? Ja, wir sind dieses Mal das erste Land, das, soweit parlamentarische Entscheidungen notwendig sind - die sind nicht in allen Ländern notwendig; in Deutschland sind sie notwendig -, entscheidet. Aber es ist nun einmal so: Wir haben ja gesehen - bei Griechenland, aber auch nach der Entscheidung des Europäischen Rats -, dass zwar am Montag die Märkte ein wenig reagiert haben; aber seit Dienstag haben wir wieder eine Entwicklung gehabt, dass der Euro rückläufig gewesen ist.

Deswegen ist eben entscheidend, dass wir zwei Dinge machen:

Erstens müssen wir wirklich dafür sorgen, dass die Ursachen der Spekulationen bekämpft werden, das heißt die Reduzierung der Defizite durch alle Länder der Euro-Zone. Dafür haben Spanien, Portugal und andere Länder Maßnahmen beschlossen, und auch wir werden unseren Teil dazu beizutragen haben. Die Debatten darüber, wie sich die Schuldenbremse des Grundgesetzes im Haushalt 2011 und im mittelfristigen Finanzplan auswirkt, stehen uns bevor. Wir müssen unseren Beitrag leisten. Alle sind dazu entschlossen.

Zweitens. Wir müssen das Instrumentarium des Stabilitäts- und Wachstumspakts schärfen. Dazu sind Vorschläge gemacht auf Anstoß der Bundesregierung. Ich habe Vorschläge veröffentlicht. Die Bundeskanzlerin hat im Europäischen Rat am 25. März durchgesetzt, dass die Arbeitsgruppe der Finanzminister unter dem Vorsitz des Ratspräsidenten eingesetzt wird. Das hat den Sinn, dass wir nicht nur innerhalb der europäischen Verträge reden können, sondern dass wir in der Van-Rompuy-Gruppe auch über Vertragsänderungen sprechen können. Darüber haben wir noch keinen Konsens mit allen Mitgliedstaaten; das ist wahr. Aber heute Mittag um 14 Uhr fangen wir an. Wir haben Vorschläge gemacht. Die Kommission hat Vorschläge gemacht - die wir lange eingefordert hatten -, wie man das Instrument des Stabilitäts- und Wachstumspaktes schärft. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist: Wir müssen in Kraft setzen, was wir im Europäischen Rat verabredet haben. Denn die Märkte vertrauen erst, wenn das tatsächlich in Kraft ist. Es ist eine Realität, dass die Märkte stärker auf Deutschland schauen als auf Zypern oder Malta, die auch Mitglied der Euro-Zone sind. Deswegen ist es richtig - um Vertrauen auf den Märkten zu gewinnen, damit die Maßnahmen wirken -, dass wir so schnell entscheiden, wie wir es uns vorgenommen, wie wir es verabredet haben. Deswegen ist das nicht Taktik oder irgendetwas anderes, sondern es ist in der Sache geboten, wenn wir das erreichen wollen, was Sie ja im Prinzip als richtig erklärt haben, nämlich das Paket zur Stabilisierung der europäischen Währung. Nehmen Sie das also nicht als Argument, um nicht zuzustimmen, sondern stimmen Sie zu.

Übrigens will ich Ihnen in diesem Zusammenhang sagen: Wir hatten gestern im Finanzministerium eine Finanzmarktkonferenz, um einen Beitrag zur Vorbereitung des G20-Gipfels im kommenden Monat in Kanada zu leisten. Das hat insofern gut gepasst, als wir von allen anwesenden G20-Staaten gehört haben, dass auch Asien mit großer Besorgnis darauf schaut, dass es gelingt, die Krise um den Euro zu stabilisieren, weil die Gefahr von Folgewirkungen auf das gesamte Weltwährungs- und -finanzsystem bestanden hätte. Deswegen haben wir diese große Verantwortung.

Herr Kollege Wieland, es ist genau gegenteilig. Ich habe mich in der Sitzung der Euro-Gruppe dafür eingesetzt, dass wir dieses Instrument so gestalten, dass es auf den Finanzmärkten seine Wirkung erzielt. Was dazu erforderlich ist, hat Bundesbankpräsident Weber - Herr van Essen hat es zitiert - in der Anhörung des Finanzausschusses gesagt. Sie könnten Herrn Trichet fragen, Sie könnten Herrn Strauss-Kahn fragen, wen immer Sie wollen. Die werden Ihnen alle das Gleiche sagen.

Die Wahrheit ist umgekehrt. Als ich von Bemühungen, die ich sehr respektiere, gehört habe, jede einzelne Entscheidung von der Zustimmung des Parlaments abhängig zu machen, habe ich sehr darum gebeten, dass wir diesen Weg nicht gehen. Das hat uns ein paar zusätzliche Gespräche eingebracht; das ist immer gut. Jetzt haben wir uns auf eine Regelung verständigt - sie steht in der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses -, der Ihre Fraktion im Haushaltsausschuss zugestimmt hat: dass wir genau die Regelung übernehmen, die wir in dem Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag in europäischen Fragen am 25. September 2009 festgelegt haben. Besser kann man es gar nicht machen.

Ich würde gerne noch eine Bemerkung zu dem Thema "Besteuerung des Finanzsektors" machen. Ich finde, wenn wir ehrlich mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern umgehen, dann können wir

erstens zugeben, dass es unterschiedliche Meinungen über die Wirkungsweise und Wirkungskraft einer Finanztransaktionsteuer gibt. Die gibt es in der Welt, die gibt es immer.

Wir können zweitens sagen, dass es jedenfalls eine Übereinstimmung gibt. Die Bundeskanzlerin hatte mich im Übrigen beauftragt. Hören Sie sich doch einmal bei Ihren Kollegen in der Euro-Gruppe, im Ecofin, um, wie sie diese Fragen beurteilen. Die Antwort habe ich auch im Haushaltsausschuss sehr präzise gegeben und dort berichtet. Es gibt niemanden, der in Europa national eine Finanztransaktionsteuer einführen will - kein Land.

- Nein, kein Land, kein Staat, kein Mitgliedstaat der Europäischen Union - das ist meine Antwort auf den Unterrichtungsauftrag der Bundeskanzlerin -, weil sie alle sagen: Das macht keinen Sinn. Alle sagen mehr oder minder: Ja, wenn es global geht, ist das gut. Das ist übrigens seit langem die Position der Christlich-Demokratischen Union, insbesondere auch ihrer Vorsitzenden, der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Wenn es global geht: Ja. Die Frage: "Geht es global?", wird von vielen sehr skeptisch beurteilt; das wissen auch Sie.

Die Staats- und Regierungschefs haben im G-20-Prozess in Pittsburgh verabredet: Bis zum nächsten Gipfel im Juni 2010 - er findet demnächst in Kanada statt - wollen wir geklärt haben: Gibt es eine Chance, die Steuer weltweit einzuführen? Wenn es diese Chance gibt, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen.

Wenn nach dem G20-Gipfel in Kanada im Juni feststeht, dass es diese Chance auf absehbare Zeit nicht gibt, dann - und nur dann - besteht eine reale Chance, in Europa eine Antwort von den anderen Staaten zu bekommen: Gibt es eine Chance auf eine europäische Finanzmarkttransaktionsteuer? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen. So ist es gesagt, und so ist es geklärt.

Damit Sie nicht hinterher sagen, das hätten wir nicht gesagt, sage ich Ihnen eines vorher. Es wird dann in Europa eine ganz zentrale Frage sein: Geht eine solche Steuer nur unter Einschluss des größten Finanzplatzes, London, oder geht sie notfalls, wenn es europaweit kein Einvernehmen gibt, auch ohne ihn? Die Haltung des Vereinigten Königreichs - es hat eine ganz neue Regierung; dort gab es vor kurzem Wahlen - ist in der Frage nicht völlig klar. Besser wäre eine Regelung für ganz Europa. Aber wenn eine Regelung für ganz Europa nicht möglich ist, werden wir über die Frage zu entscheiden haben: Gibt es eine Chance, das im Euro-Bereich einzuführen? Auch dafür werden wir uns einsetzen; aber ob wir dafür eine Mehrheit im Euro-Bereich bekommen, kann ich Ihnen heute nicht versprechen. Das ist die Haltung der Bundesregierung; so ist es präzise.

Nachdem dies alles geklärt ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir doch jetzt zur Sache zurückkehren. SPD wie Grüne sagen: Eigentlich ist es richtig; eigentlich ist jede andere Alternative - die gibt es immer - viel schlechter und viel gefährlicher, also müssen wir es machen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns wieder gemeinsam unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sagen, warum wir dies tun. Wir tun dies eben nicht aus Großzügigkeit gegenüber anderen, sondern wir tun es in unserem besten, wohlverstandenen nationalen Interesse. Dieses nationale Interesse heißt: eingebunden bleiben in das weiter zusammenwachsende Europa.

Die gemeinsame europäische Währung und die Wirtschaftsgemeinschaft sind für Deutschland von ganz überragendem Vorteil. Man muss sich einmal die Zahlen anschauen: Wenn man Exporte und Importe zusammenrechnet, dann erkennt man, dass der Anteil unserer Verflechtung in den globalisierten Welthandel doppelt so groß ist wie beim nächsten großen Welthandelsland Japan; so stark sind wir davon abhängig. Fast zwei Drittel unserer Exporte gehen in die Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion. Hätten wir keine gemeinsame Währung, hätten wir eine viel geringere wirtschaftliche Leistungskraft, weniger Wohlstand und weniger soziale Sicherheit. Deswegen ist die Verteidigung des Euro, der Stabilität unserer europäischen Währung, ein Akt unserer eigenen Verantwortung für unser gemeinsames Europa.

Im Übrigen: Wenn wir Defizite reduzieren, dann ist das nicht etwas, was uns Brüssel auferlegt, sondern es ist im Interesse der Nachhaltigkeit unvermeidlich. Deswegen fangen manche Mitgliedstaaten an, darüber nachzudenken, ob die deutsche Schuldenbremse im Grundgesetz nicht auch deswegen klug ist. Natürlich kann man den Stabilitätspakt auch so ausgestalten, dass er eine europäische Schuldenbremse ist. Aber die nationale Verankerung in der nationalen Verfassung hat den Sinn, der Bevölkerung klarzumachen: Wir tun das nicht für andere; wir tun es für uns selbst, im Interesse künftiger Generationen, im Interesse der Nachhaltigkeit unserer Finanzpolitik. Auch dies muss man sehen.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das, was wir entscheiden, ist keine Kleinigkeit. - Im Übrigen geben wir nicht Steuergelder aus, sondern wir ermächtigen für die Garantie von Krediten. Das ist schon ein Unterschied. Die Haushaltsprobleme für den Haushalt 2011, für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung und für die Einhaltung der Schuldenbremse bestehen völlig unabhängig von dem, was wir heute zu entscheiden haben, und sie sind groß genug. Das will ich nicht kleinreden. Wir sollten das nicht vergessen. - Es ist keine Kleinigkeit. Aber das ist die Konsequenz einer Entscheidung, mit der wir sagen: Wir setzen auf ein handlungsfähiges, starkes Europa, und wir setzen auf die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung. Dafür sind wir bereit, Verantwortung zu übernehmen. Ich hoffe, das gilt nicht nur für die Koalition, sondern auch für alle anderen, die sich in diesem Hause für europäische Politik einsetzen.


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Quelle:
Bulletin Nr. 57-1 vom 21.05.2010
Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble,
zum Gesetzentwurf zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus vor dem Deutschen Bundestag
am 21. Mai 2010 in Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2010