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STEUER/1218: Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Pressemitteilung Nr. 46 vom 4. November 2011

Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2. bis 4. November 2011 in Halle/Saale


Bund, Länder und Kommunen können in diesem und in den nächsten Jahren insgesamt mit etwas höheren Steuereinnahmen rechnen als dies noch bei der letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres prognostiziert wurde. Das ergab die Sitzung des unabhängigen Arbeitskreises "Steuerschätzungen" der vom 2. bis 4. November 2011 auf Einladung des Landes Sachsen-Anhalt in Halle tagte.


Im Jahr 2011 wird das Steueraufkommen unter anderem aufgrund der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung voraussichtlich um +16,2 Mrd. Euro über den Erwartungen der Mai-Steuerschätzung liegen. Gleichzeitig haben sich jedoch die Wachstumsaussichten für das Jahr 2012 etwas abgeschwächt. Im Ergebnis werden die Steuereinnahmen im Jahr 2012 daher nur noch +7,4 Mrd. Euro über dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung liegen.

Für die Folgejahre geht der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" ebenfalls von einem deutlichen Plus aus. Für die Haushalts- und Finanzpolitik gilt es, vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nun Kurs zu halten. Es geht darum, den erfolgreichen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Über die Beseitigung der kalten Progression hinaus gibt es haushalterisch keine Spielräume. Deutschland wird den Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes dauerhaft nachkommen und so Stabilitätsanker und Wachstumslokomotive in Europa bleiben.

Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit auch bei Steuermehreinnahmen wichtiger denn je

Dazu erklärt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Die leichten Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai diesen Jahres erleichtern uns die Konsolidierungsaufgabe - das ist eine erfreuliche Nachricht für den Bundesfinanzminister. Es war und ist absehbar, dass es nicht jedes Jahr zu zusätzlichen Mehreinnahmen kommen wird. Wir dürfen bei aller Freude über die Mehreinnahmen nicht vergessen, dass unsere Gesamtverschuldung immer noch weit von den in der EU vorgesehenen Werten entfernt ist. Daher ist es wichtig, die solide und maßhaltende Haushaltspolitik der Bundesregierung, die auch mögliche Risiken im Auge haben muss, weiter fortzuführen und von dem Kurs einer nachhaltigen Reduzierung der Staatsverschuldung nicht abzuweichen."

Für alle staatlichen Ebenen prognostiziert der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" Steuermehreinnahmen. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2011 werden die Steuereinnahmen insgesamt in diesem Jahr voraussichtlich um +16,2 Mrd. Euro höher ausfallen. Darin enthalten sind einmalige Steuermehreinnahmen in Höhe von knapp 4 Mrd. Euro aus dem EuGH-Verfahren "Meilicke": Hier konnte die Vorsorge nach einem erneuten EuGH-Urteil von insgesamt 5 Mrd. Euro auf 0,5 Mrd. Euro reduziert werden. Für den Bund ergeben sich im Jahr 2011 Mehreinnahmen von +9,3 Mrd. Euro, von denen +1,9 Mrd. Euro auf niedrigere EU-Abführungen zurückzuführen sind. Länder (+6,3 Mrd. Euro) und Gemeinden (+2,6 Mrd. Euro) können ebenfalls erhebliche Zuwächse erwarten.

Diese positive Entwicklung trägt dazu bei, dass der Bund auch im laufenden Haushaltsjahr die ursprünglich geplante Neuverschuldung von 48,4 Mrd. Euro deutlich unterschreiten wird und der Bundeshaushalt mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Nettokreditaufnahme von deutlich unter 25 Mrd. Euro abschließen wird. Der Konsolidierungskurs der Bundesregierung und die spürbare wirtschaftliche Erholung tragen Früchte. Dennoch wird die Neuverschuldung voraussichtlich in diesem Jahr immer noch fast doppelt so hoch sein wie im letzten Vorkrisenjahr 2008 und auch die erhebliche Reduzierung der Neuverschuldung wird sich im nächsten Jahr nicht uneingeschränkt fortsetzen. Das Abbautempo ist auch durch die außergewöhnlich günstigen konjunkturellen Bedingungen begünstigt worden. Uneingeschränkt gilt: Die Schuldenregel wird auch in den Folgejahren strikt eingehalten. Ein besonders günstig verlaufendes "Ausnahmejahr" beeinflusst nicht den Abbaupfad. Entscheidend ist allein, dass wir den festgelegten Abbaupfad bis zur vollständigen Geltung der Schuldenregel ab dem Jahr 2016 einhalten.

Auch für die Jahre 2012 bis 2015 liegt das nun prognostizierte Steueraufkommen über dem Schätzergebnis des Mai 2011. Die erwarteten Mehreinnahmen fallen dabei aber vor dem Hintergrund der für das nächste Jahr erwarteten Wachstumsabschwächung weniger hoch aus. Im Ergebnis hat der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" seine Prognosen für 2012 um +7,4 Mrd. Euro (Bund: +2,7 Mrd. Euro) angehoben. Für die Folgejahre werden gegenüber der Mai-Schätzung ebenfalls höhere Steuereinnahmen erwartet: 2013 +4,5 Mrd. Euro (Bund: +1,8 Mrd. Euro), 2014 +5,2 Mrd. Euro (Bund: +3,4 Mrd. Euro) und 2015 +6,2 Mrd. Euro (Bund: +2,4 Mrd. Euro). Das Jahr 2016 wurde erstmals in die Schätzung einbezogen.

Kalte Progression beseitigen

Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, den Effekt der kalten Progression zu bekämpfen. Dies ist Ausdruck einer Stabilitätskultur, die gerade nicht darauf setzt, über Inflation einen vermeintlich leichten Ausweg aus der hohen Staatsverschuldung zu suchen. Die Steuerschätzung hat ergeben, dass eine Beseitigung der seit 2010 eingetretenen kalten Progression zum 1. Januar 2013 möglich ist. Über Einzelheiten wird der Koalitionsausschuss am 6. November 2011 beraten.

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt (in Klammer die entsprechenden Zahlen für das reale BIP) im Vergleich zur Frühjahrsprojektion 2011 für das Jahr 2011 von +3,5% (+2,6%) auf +3,8% (+2,9%) angehoben, für das Jahr 2012 jedoch von +3,5% (+1,8%) auf +2,4% (+1,0%) zurückgenommen. Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils +2,9% prognostiziert (real +1,6%). Dies entspricht gegenüber der Mai-Schätzung 2011 einer leichten Abwärtskorrektur des nominalen BIP-Zuwachses um -0,1-Prozentpunkte (reale BIP-Raten unverändert).

Bei den für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregaten ist die kräftige Anhebung des für die Bruttolohn- und Gehaltsumme erwarteten Zuwachses in diesem Jahr von +3,1% auf +4,7% hervorzuheben. Gleichzeitig wurde die Annahme über den Zuwachs bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen für die Jahre 2011 und 2012 um 1,8- bzw. 1,6-Prozentpunkte abgesenkt. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2011 bis 2016 wurden gegenüber der Schätzung vom Mai 2011 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze berücksichtigt:

- Steuervereinfachungsgesetz 2011; - 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. - Ferner war die Umsetzung der Urteile des BFH zur steuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Paragraph 8 Abs.2 S. 3 EStG) neu einzubeziehen.


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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 46 vom 04.11.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2011