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STEUER/1285: Einkommensteuer - Beseitigung des Mittelstandsbauchs entlastet vor allem Besserverdienende (idw)


Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 17.05.2017

Einkommensteuer: Beseitigung des Mittelstandsbauchs entlastet vor allem Besserverdienende

DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch


Eine vollständige Beseitigung des "Mittelstandsbauchs" beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen jährlich um 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). "Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren", sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach.

Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des "Mittelstandsbauchs" analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den "Bayern-Tarif" des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.

Unter "Mittelstandsbauch" versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes - also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro - bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.

Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden

Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. "Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt", sagt Bach. "Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken". Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.


Weitere Informationen unter:
http://diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.558502.de/17-20.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution375

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin,
Renate Bogdanovic, 17.05.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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