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STATISTIK/3220: Bruttoverdienste sinken 2009 erstmals (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 03.03.2010

2009: Bruttoverdienste sinken erstmals seit Gründung der Bundesrepublik


WIESBADEN - Nach ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2009 um -0,4% auf rund 27.648 Euro gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik.

Verantwortlich für den Rückgang der rechnerischen Pro-Kopf-Verdienste sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag wirkte ebenfalls verringernd. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden jetzt als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Ohne diese Neuklassifikation wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur um 0,2% gesunken.

Im Gegensatz zu den Pro-Kopf-Verdiensten sind die Bruttoverdienste je Stunde insbesondere durch den Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten um 3,0% gestiegen. Die Arbeitnehmer erhielten 2009 das Entgelt für die Arbeit, die sie in den Vorjahren bereits erbracht haben.

Besonders stark betroffen war das Verarbeitende Gewerbe. Hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6% während auf Stundenbasis ein Zuwachs von 4,4% zu beobachten war. Auch die Lohnstückkosten, die die Relation von Arbeitskosten und Wertschöpfung darstellen, stiegen in diesem Wirtschaftsbereich besonders stark an (+15,3%).

Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen - auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte und geldwerte Leistungen, zum Beispiel auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien, berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.074 vom 03.03.2010
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2010