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TELEKOMMUNIKATION/788: Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 25. September 2015

Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung
Homann: "Endkunden können eigenständig die Leistungsfähigkeit ihres Internetzugangs überprüfen"


Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Breitbandmessung gestartet. Endkunden können mit Hilfe der Breitbandmessung schnell und einfach die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln und dadurch die Leistungsfähigkeit ihres stationären und/oder mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.


"Mit unserem Test haben Endkunden die Möglichkeit, eigenständig die Leistungsfähigkeit ihres breitbandigen Internetzugangs zu überprüfen. Die Breitbandmessung erlaubt es, die tatsächliche Datenübertragungsrate des jeweiligen Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu vergleichen. Eine Messung ist dabei anbieter- und technologieunabhängig möglich", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ich hoffe, dass viele Internetnutzer unser Angebot wahrnehmen."

Ein Test kann kostenlos für stationäre Anschlüsse unter www.breitbandmessung.de durchgeführt werden. Für mobile Anschlüsse ist eine Messung mit der kostenfreien Breitbandmessung-App möglich. Die App kann für Android und für iOS im jeweiligen Store heruntergeladen werden. Die individuellen Messergebnisse sind elektronisch speicherbar. Endkunden haben dadurch die Möglichkeit, verschiedene Messungen durchzuführen und diese miteinander zu vergleichen.

Die Breitbandmessung wurde von der Zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt. Grundlage der Messung sind die Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz (Paragraphen 43a, 45n). Endkunden soll ermöglicht werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Die gesetzlichen Regelungen sehen deshalb u. a. vor, dass die Bundesnetzagentur eigene Messungen durchführen oder Hilfsmittel entwickeln kann, damit Endkunden eigenständige Messungen vornehmen können.

Als weitere wichtige Maßnahme zur Steigerung der Transparenz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur erlassen werden. Die "TK-Transparenzverordnung" enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen beitragen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken werden. So ist vorgesehen, die Regelungen zur Kostenkontrolle zu optimieren, da für Endkunden oftmals das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Außerdem sollen mit der Vorgabe an die Anbieter, ein "Produktinformationsblatt" zu veröffentlichen, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bereits vor Vertragsabschluss "auf einen Blick" über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren.

Sowohl im Rahmen der Arbeiten an der TK-Transparenzverordnung als auch der Entwicklung der Breitbandmessung fand ein intensiver Austausch mit der Branche statt. Gemeinsames Ziel ist es, mehr Transparenz im Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Dies konnte nicht zuletzt aufgrund des konstruktiven Dialogs erreicht werden.

In einem zweiten Schritt ist mit Blick auf die Breitbandmessung geplant, eine Kartendarstellung zu implementieren, in der die Messergebnisse anonymisiert dargestellt werden. Dadurch werden dann auch ein Vergleich mit Messergebnissen anderer Endkunden, sowie ein Vergleich verschiedener Anbieter möglich sein.

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte die Bundesnetzagentur bundesweite Messkampagnen durchgeführt, bei denen Internetnutzer die Datenübertragungsrate ihres Internetzugangsdienstes messen konnten. Die Ergebnisse dieser Messungen flossen jeweils in eine Studie zur "Dienstequalität breitbandiger Internetzugänge" ein. Die Studien sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/qualitaetsstudie abrufbar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.09.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2015

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