Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

VERKEHR/1297: Der Verkehrssicherheitsrat gibt Tipps zum sicheren Verhalten auf Landstraßen (DVR)


Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 16. Juli 2013

Überholen? Im Zweifel nie!
DVR gibt Tipps zum sicheren Verhalten auf Landstraßen



Bonn, 16. Juli 2013 (DVR) - Ein Albtraum für jeden Autofahrer: Bei der Fahrt auf der Landstraße kommen zwei Fahrzeuge nebeneinander mit hoher Geschwindigkeit entgegen. Jetzt entscheiden Bruchteile von Sekunden über Leben und Tod. Solche und ähnliche Situationen ereignen sich täglich auf unseren Landstraßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass auf Landstraßen in Deutschland mehr Menschen tödlich verunglücken als auf Autobahnen und Innerortsstraßen zusammen. Neben nicht angepasster Geschwindigkeit sind es häufig Fehler beim Überholen, durch die immer wieder Unfälle mit schweren Folgen verursacht werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2012 außerhalb geschlossener Ortschaften Fehler beim Überholen in 7.241 Fällen Ursache von Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 220 Menschen getötet. Darüber hinaus dürften zahlreiche weitere Unfälle ebenfalls mit Überholmanövern in Verbindung stehen, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug nach einem Überholvorgang ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung - und natürlich auch jede Gefährdung - des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Überholende die Gegenfahrbahn auf einer Strecke einsehen kann, die mindestens so lang ist wie der für den Überholvorgang benötigte Weg, zuzüglich der Strecke, die ein entgegenkommendes Fahrzeug während dieser Zeit zurücklegt. Bestehen geringste Zweifel, gefahrlos überholen zu können, muss der Versuch unterlassen werden.

Die für das Überholen benötigte Strecke wird häufig unterschätzt: Um einen mit 70 km/h fahrenden Lkw auf der Landstraße zu überholen, benötigt ein Pkw-Fahrer unter Ausschöpfen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine Strecke von etwa 350 Metern, wenn er vor und nach dem Überholvorgang die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Überholten einhält. Da er immer damit rechnen muss, dass während des Überholens Gegenverkehr auftaucht, muss er mindestens die doppelte Strecke, also 700 Meter, einsehen können, wenn das Überholmanöver nicht zum unkalkulierbaren Vabanque-Spiel werden soll. Besonders brenzlig wird es, wenn plötzlich, etwa in einer Allee, ein Traktor aus einem Feldweg einbiegt.

Dabei ist der Zeitgewinn, der durch häufiges Überholen erzielt werden kann, gering: Testfahrten auf Landstraßen haben ergeben, dass sich die Fahrtzeit auf einer Strecke von 20 Kilometern selbst durch aggressives Überholen bei jeder sich bietenden Gelegenheit lediglich um durchschnittlich 1,5 Minuten verkürzen ließ. Dieser Zeitgewinn ist abhängig von der Verkehrsdichte und steht in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Gefahren für den Fahrer selbst und andere.

Auch beim Aus- und Wiedereinscheren werden beim Überholen nach Beobachtungen des DVR häufig Fehler gemacht: Wer ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung der nachfolgenden Fahrzeuge ausgeschlossen ist. Auch beim Wiedereinscheren muss der Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Wer nach einem Überholvorgang den Überholten absichtlich schneidet oder ihn zu einer Bremsung zwingt, begeht damit unter Umständen eine Nötigung. Außerdem darf das Blinken nicht vergessen werden.

Der DVR appelliert an alle Auto- und Motorradfahrer, bei Überholvorgängen verantwortungsbewusst vorzugehen: Bei unklarer Verkehrslage, vor unübersichtlichen Stellen, bei Aquaplaninggefahr, schlechter Witterung oder ungenügender Sicht sollte nicht überholt werden. Das gleiche gilt, wenn unklar ist, ob nach dem Überholen eine Lücke zum Wiedereinscheren vorhanden ist. "Im Zweifel nie!" lautet die Devise, mit der lebensgefährliche Situationen auf der Landstraße verhindert werden.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 16.07.2013
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn.
Telefon (02 28) 4 00 01-0, Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
Internet: www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2013