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VERKEHR/1372: Die richtige Bereifung schützt vor einem ungeliebten Punkt "in Flensburg" (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 10.11.2014

Diese Punkte sollten Sie nicht sammeln!
Die richtige Bereifung schützt vor einem ungeliebten Punkt "in Flensburg"



Wer mit nicht angepasster Bereifung - also zum Beispiel mit Sommerreifen auf matschigen, schneebedeckten oder eisglatten Straßen - oder mit Reifen mit weniger als 1,6 Millimetern Profil unterwegs ist, riskiert einen Punkt in Flensburg. Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), weiß: "Die Aufstandsfläche aller vier Reifen ist kaum größer als die eines Mannes mit Schuhgröße 44. Allerdings müssen die Reifen ein Gewicht von etwa 1,5 Tonnen schnell zum Stehen bringen. Damit ist die richtige Bereifung ein wichtiger Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr." Das schlägt sich nun auch im Punktesystem nieder. Zwar gab es auch bisher einen Punkt für das Fahren mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung, allerdings fiel dieser nicht so stark ins Gewicht; schließlich gab es früher bis zu 18 Punkte, während der Führerschein heute bereits bei acht Punkten entzogen wird. Gleichzeitig wird ein Bußgeld von 60 Euro oder höher auferlegt. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob zusätzlich zur nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder es sogar zu einem Unfall kommt.

Bereits im Mai 2014 ist die Neuregelung des Punktesystems in Kraft getreten. Im sogenannten Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg wird die Fahreignung derjenigen erfasst und bewertet, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen. Durch die Neuregelung werden jetzt solche Verstöße mit Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden; das sind zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße oder die Nutzung von Mobiltelefonen während der Autofahrt. Verstöße ohne Einfluss auf die Verkehrssicherheit dagegen, zum Beispiel das unerlaubte Fahren in Umweltzonen, werden nicht mehr mit Punkten belegt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10.11.2014
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn.
Telefon (02 28) 4 00 01-0
Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2014