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VERBRAUCHERSCHUTZ/448: Button-Lösung verhindert Abzocke im Internet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 122 vom 17. Juni 2011

Aigner: Button-Lösung verhindert Abzocke im Internet


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Entscheidung der Europäischen Union, die Rechte der Verbraucher bei Internet-Geschäften durch die Einführung einer "Button-Lösung" zu stärken, begrüßt:


"Verbraucher haben künftig in Europa einheitliche Rechte und mehr Sicherheit bei Online-Geschäften. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet durchzusetzen. Die Energie, die investiert wurde, um die anderen EU-Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit einer solchen Regelung zu überzeugen, hat sich gelohnt. Nationale Richtlinien führen in der Netzpolitik nicht weiter, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass es jetzt eine europäische Lösung gibt."

Künftig müssen Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande. "Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat", sagte Bundesverbraucherministerin Aigner. "Die europaweite Einführung der Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet kann ein Beitrag sein, um verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher zurückzubringen und das Wachstum des Online-Handels in Europa zu steigern."

Das Europäische Parlament wird in der kommenden Woche über die EU-Verbraucherrechterichtlinie abstimmen. In dieser Woche hatten bereits der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf der Richtlinie über Rechte der Verbraucher zugestimmt.

Neben der Einführung einer Button-Lösung für das Internet sieht die Richtlinie ein einheitliches Widerrufsrecht für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte vor, welches europaweit gilt. Die reguläre Frist zum Widerruf beträgt vierzehn Tage. Versäumt der Unternehmer eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, so gilt eine verlängerte Frist zum Widerruf von zwölf Monaten, so Artikel 13 der Richtlinie.

Durch die Verbesserung der Informationspflichten für Händler erhalten Verbraucher in Europa zudem ein hohes Maß an Transparenz. Die Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf das Produkt oder die Dienstleistung selbst, sondern umfassen beispielsweise auch Möglichkeiten der Kündigung oder der außergerichtlichen Streitbeilegung.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 122 vom 17.06.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2011