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VERBRAUCHERSCHUTZ/509: Weg frei für die Honorarberatung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 176 vom 07.06.13

Weg frei für die Honorarberatung
Aigner: "Wichtige Etappe auf dem Weg zu einer besseren Finanzberatung"

Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die Neuregelung der Honorarberatung und für mehr Vergleichbarkeit bei der Riester-Rente gegeben.



"Dies sind weitere wichtige Etappen auf dem Weg hin zu einer an den Kundeninteressen ausgerichteten Finanzberatung. Die Neuregelung der Honorarberatung wird dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters geschaffen.

Nach dem Gesetz dürfen Honorarberater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss der Honorarberater die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche strikt voneinander trennen. Das Bundesverbraucherministerium strebt an, das Modell der Honorarberatung auf weitere Bereiche der Finanzberatung auszudehnen. "Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird", sagte Aigner.

Mehr Vergleichbarkeit auch bei Riester-Produkten

Ebenfalls hat der Bundesrat heute dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zugestimmt. Damit werden Produktinformationsblätter auch für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte eingeführt, etwa für Riester-Produkte oder die Eigenheimrente. Mit der Einführung eines zweijährigen Vertragsrücktrittsrechtes erhalten die Verbraucher ausreichend Zeit, auf Fehlinformationen aufmerksam zu werden und entsprechend zu reagieren. Auch der Wechsel eines Altersvorsorgevertrages wird erleichtert: Die Kosten für einen Wechsel werden auf maximal 150 Euro gedeckelt, bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten für Folgeverträge dürfen nur maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals berücksichtigt werden. "Mehr Transparenz und die Erleichterungen für einen Vertragswechsel werden auch hier den Markt positiv beeinflussen", sagt Bundesministerin Aigner. Bereits seit Juli 2011 ist das Produktinformationsblatt für Geldanlageprodukte vorgeschrieben, seit Juni 2012 sind Produktinformationsblätter auch für Produkte des Grauen Kapitalmarktes verbindlich.

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 entschlossen gehandelt und mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt. Dabei stärken Maßnahmen wie die Einführung von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen, die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt und die heute verabschiedeten Gesetze zur Honorarberatung und zur Altersvorsorge den Verbraucherschutz und die Transparenz. "Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor haben wir ein Ende gesetzt. Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher und die Beratung strenger geregelt", sagt Aigner.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 176 vom 07.06.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2013