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VERBRAUCHERSCHUTZ/515: Schlichtung im Luftverkehr tritt am 1. November 2013 in Kraft (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 285 vom 31.10.13

Schlichtung im Luftverkehr tritt am 1. November 2013 in Kraft



Am 1. November 2013 tritt das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft. Das Bundesverbraucherministerium ist davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen rascher und unbürokratischer gelöst werden können. Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich wiederholt als effektives Mittel der Rechtsdurchsetzung bewährt - für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen.


Ausgleichszahlungen, Flugpreiserstattung, anderweitige Beförderung und Betreuung - bei einer Überbuchung, Annullierung oder Verspätung haben Fluggäste eine Vielzahl von Ansprüchen. Bestehen unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der Ansprüche, können Verbraucher sich fortan an eine privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle wenden. Die Luftverkehrsverbände BDL, BDF und BARIG, in denen die deutschen und die in Deutschland operierenden internationalen Fluggesellschaften organisiert sind, haben angekündigt, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) die Aufgabe der Schlichtung im Luftverkehr übertragen zu wollen. Für den Fall, dass sich einzelne Unternehmen an keiner privaten Schlichtung beteiligen, können Ansprüche bei einer behördlichen Schlichtungsstelle geltend gemacht werden. Diese wird beim Bundesamt für Justiz eingerichtet und nimmt ihre Tätigkeit zum 1. November 2013 auf.

Die Möglichkeit zur Schlichtung erfasst Zahlungsansprüche von bis zu 5.000 Euro, die ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 2013 entstehen. Voraussetzung für die Anrufung einer Schlichtungsstelle ist, dass der Verbraucher seinen Anspruch zunächst erfolglos gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend gemacht hat beziehungsweise seit der Geltendmachung mehr als zwei Monate vergangen sind. Die Schlichtungsstelle prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fluggast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 285 vom 31.10.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2013