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VERBRAUCHERSCHUTZ/557: Bundesnetzagentur reagiert auf Fälle von Router-Hacking (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 08.05.2018

Bundesnetzagentur reagiert auf Fälle von Router-Hacking

Präsident Homann: "Schützen vor finanziellen Folgen von Router-Hacking"


Die Bundesnetzagentur reagiert auf den Missbrauch von Endkundenroutern und hat zum Schutz der Betroffenen ein sog. Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängt. Zusätzlich wurde für den betroffenen Netzbetreiber ein Auszahlungsverbot ausgesprochen.


"Zum Schutz von Verbrauchern und des Marktes muss sichergestellt werden, dass die Auszahlung von Geldern unterbleibt, die in krimineller Art und Weise generiert werden", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir schützen vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings. Auch der Netzbetreiber, der sich für die Betroffenen einsetzt, soll vor Schäden bewahrt werden."

Hohe Schadenssumme

Zu Lasten zweier Endkunden in Hessen wurden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums über 12.000 Verbindungen zu ausländischen Rufnummern generiert. Die Schadenssumme belief sich insgesamt auf über 50.000 Euro.

Nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur haben sich unbekannte Dritte unter Umgehung von Schutzvorkehrungen Zugang zu Endkundenroutern verschafft und kostenpflichtige Telefonverbindungen hergestellt.

Erweiterte Schutzwirkung

Die Bundesnetzagentur hat ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Endkunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Dieser Schutz durch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot wurde durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber ergänzt. So wird sichergestellt, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich generierter Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.


Die Maßnahme ist veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste

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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.05.2018
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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