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VERBRAUCHERSCHUTZ/570: Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen zum mobilen Bezahlen (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 10.10.2019

Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen zum mobilen Bezahlen

Präsident Homann: "Unsere Festlegung schützt Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und berücksichtigt die Interessen der Marktakteure"


Die Bundesnetzagentur hat verbraucherschützende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen.


"Technische, administrative und finanzielle Maßnahmen machen das mobile Bezahlen sicherer und transparent," sagt Homann und betont "der beste Verbraucherschutz ist dann gegeben, wenn unseriöse Anbieter nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden. Dazu macht die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung Vorgaben."

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

- eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect)

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Evaluierung der Entscheidung

Es ist ein regulärer Überprüfungszeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die Mobilfunkunternehmen werden verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken. Die Entscheidung der Behörde wird im Amtsblatt 20/2019 Verfügung Nr. 108 am 16. Oktober 2019 veröffentlicht. Der vollständige Text ist bereits auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/tk-festlegung

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online an die Bundesnetzagentur wenden unter:
www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10.10.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2019

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