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ARBEITSRECHT/070: Anwälte fordern einheitliches Arbeitsvertragsgesetz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Oktober 2008

Anwälte fordern weiterhin einheitliches Arbeitsvertragsgesetz

Politik hat die Chance vertan


Berlin (DAV). In einer aktuellen Stellungnahme fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht zu schaffen, wie es der Einigungsvertrag vorsieht. Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetzbuch könnte unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen die in einer Vielzahl von Gesetzen enthaltenen Regelungen zum Arbeitsrecht zusammenführen.

"Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand: Ein anwenderfreundliches und transparentes Arbeitsrecht aus einem Guss, eine Verjüngung und Entschlackung teils überkommener Regelungen, die Schaffung klarer und damit investitionsfreudiger Rahmenbedingungen in einer der größten Volkswirtschaften weltweit und letztlich ein den aktuellen Entwicklungen angepasster Arbeitnehmerschutz", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV.

Zuletzt wurde auf dem Deutschen Juristentag (DJT) 2008 in Erfurt durch den DJT-Präsidenten Prof. Dr. Henssler nachdrücklich die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzes gefordert. Auch der Bundespräsident hat sich dort für eine baldige Verabschiedung eines Arbeitsvertragsgesetzes ausgesprochen. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hatte dies bereits im Februar 2008 getan.

Nach Ansicht des DAV kommt es nicht maßgeblich auf die Einigung zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden an. Dennoch hat die Bundesregierung den vor kurzem präsentierten Entwurf nicht aufgegriffen. Ungeachtet der unbestrittenen Bedeutung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gibt es aber in Deutschland mehrheitlich Arbeitsvertragsparteien, die von keinem dieser Verbände vertreten werden (wollen). Deren Bedürfnisse nach einem zeitgemäßen und einheitlichen Arbeitsrecht bleiben somit weiterhin unberücksichtigt, so der DAV.

Die Stellungnahme des Arbeitsrechtsausschusses des DAV finden Sie im Internet unter
http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-08/SN-59-08.pdf.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/08 vom 20. Oktober 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2008