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ARBEITSRECHT/197: Dienstkleidung - was der Chef verlangen darf (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Januar 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Dienstkleidung - was der Chef verlangen darf



Berlin (DAV). Immer häufiger wollen Unternehmen bestimmen, wie ihre Mitarbeiter bei der Arbeit gekleidet sind. Und Arbeitgeber haben auch das Recht auf Erlass einer Kleiderordnung. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

"Die Kleidung gehört zur Ordnung im Betrieb, die der Chef vorgibt", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dieses Recht hat aber dort Grenzen, wo das Recht auf Selbstverwirklichung beschnitten wird.

Zuweilen beteiligen sich die Unternehmen an den Kosten für die Dienstkleidung, oder aber die Ausgaben sind steuerlich absetzbar. "Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Dienstkleidung Uniformcharakter hat, also in der Freizeit nicht getragen werden kann", so Walentowski.

Weitere Informationen über Dienstkleidung und Kleiderordnung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Filmbeitrag unter:
https://anwaltauskunft.de/videos/beruf/dienstkleidung-was-der-chef-verlangen-darf.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1/15 vom 15. Januar 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


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