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ARBEITSRECHT/232: Umstellung von eigenen Lehrerrichtlinien auf Tarifvertrag rechtmäßig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. August 2016

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Umstellung von eigenen Lehrerrichtlinien auf Tarifvertrag rechtmäßig


Berlin (DAV). Das Land Berlin ist berechtigt, die Vergütung seiner Lehrer nach eigenen Lehrerrichtlinien umzustellen auf eine tarifliche Entgeltordnung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 2015 (AZ: 21 Ca 11278/15).

Das Land Berlin vergütete seine angestellten Lehrkräfte bislang nach eigenen "Lehrerrichtlinien". Es gehört der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an. Als diese sich mit dem dbb Beamtenbund und Tarifunion auf einen "Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)" einigte, stellte das Land Berlin auf diesen um: Seit dem ersten August 2015 wendet es den TV EntgO-L auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte an. Dagegen erhob die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Unterlassungsklage. Sie sah unter anderem ihre Koalitionsfreiheit beeinträchtigt.

Vor dem Arbeitsgericht Berlin hatte die GEW keinen Erfolg. Die Koalitionsfreiheit berechtige sie nicht dazu, die Anwendung des Tarifvertrags einer anderen Gewerkschaft auf Nicht-GEW-Mitglieder zu verhindern. Das Gericht wies darauf hin, dass die Koalitionsfreiheit nicht die Ablehnung einer tarifvertraglichen Regelung schütze. Sie schütze lediglich die Anwendung einer solchen unter bestimmten Voraussetzungen. Auch das Ziel, weiterhin die Anwendung der Lehrerrichtlinien zu erreichen, sei nicht durch die Koalitionsfreiheit geschützt, denn bei diesen handele es sich nicht um tarifvertragliche Vorschriften.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung ArbR 09/16 vom 25. August 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2016

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