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ARBEITSRECHT/254: Rassistische Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Mai 2018

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Rassistische Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund


Mainz/Berlin (DAV). Rassistische Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat von Kollegen ist kein Kündigungsgrund. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. November 2017 (AZ: 4 Ca 1240/17).

Der Mann war Mitarbeiter des gemeindlichen Kontroll- und Vollzugdienstes. Organisatorisch gehörte er zu einer sechsköpfigen Gruppe, die seit Januar 2017 auch eine WhatsApp-Gruppe bildete. Die Gruppe tauschte über ihre privaten Smartphones Nachrichten aus. Als die Stadt als Arbeitgeber des Mannes Informationen - in Form eines Chat-Protokolls - darüber erhielt, dass der Mitarbeiter von seinem privaten Mobiltelefon aus Bilder versendet hatte, die einen eindeutigen rechtsextremistischen Bezug aufwiesen, kündigte sie ihm.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes war erfolgreich. Die Chats seien vertraulich und privat gewesen, so das Gericht. Durch den geschlossenen Teilnehmerkreis habe jeder Teilnehmer davon ausgehen dürfen, dass nur die fünf anderen Teilnehmer die Nachrichten läsen. Darüber hinaus hätten die Chats auf den privaten Smartphones stattgefunden. An dem privaten und vertraulichen Charakter der Kommunikation ändere auch die Tatsache nichts, dass die Teilnehmer vereinzelt dienstliche Belange wie Krankmeldungen oder Diensteinteilungen erörtert hätten.

Information: www.dav-arbeitsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. ArbR 03/18 vom 9. Mai 2018
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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