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AUSLAND/050: Deutscher Anwaltverein beklagt Menschenrechtslage von Anwälten in China (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. September 2016

DAV beklagt Menschenrechtslage von Anwälten in China

DAV-Präsident trifft Dissidenten Chen Guangcheng zu Gespräch in Berlin


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat bei einem Treffen mit dem chinesischen Dissidenten und Menschrechtsaktivisten Chen Guangcheng die prekäre Menschenrechtslage von Anwältinnen und Anwälten in China verurteilt. Chen Guangcheng sprach insbesondere über das Thema Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit in China sowie über die Verhaftungen von Rechtsanwälten und Aktivisten und die Kriminalisierung ihrer Familienangehörigen und Freunde.

"Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte allein aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kriminalisiert werden, dann verstößt dies gegen internationale Menschenrechtsstandards", sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, bei dem Gespräch am Montag in Berlin. Es sei ein fatales Signal, wenn Kollegen eingeschüchtert und sogar verhaftet würden.

Im vergangenen Sommer waren beispielsweise mehr als 200 Anwältinnen und Anwälte, die sich besonders für Menschenrechte einsetzten, sowie deren Familienmitglieder festgenommen worden. Die chinesischen Behörden warfen den Anwälten vor, eine "kriminelle Vereinigung" gebildet und "ernsthaft die öffentliche Ordnung" gestört zu haben.

In diesem Zusammenhang sagte Chen Guangcheng: "Es gibt ein wachsendes Bewusstsein für rechtsstaatliche Werte unter der chinesischen Bevölkerung." Zugleich sei zu bemerken, dass die chinesische Regierung geradezu ängstlich darauf reagiere.

Chen Guangcheng bildete sich autodidaktisch zum Juristen aus und errang weltweit Aufmerksamkeit für sein Engagement gegen die Ein-Kind-Politik in China. So vertat er Betroffene die sich gegen Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung wehrten. Aufgrund seines Engagements wurde der blinde Dissident 2006 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/16 vom 12. September 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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