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FAMILIENRECHT/088: "Scheidung ohne Anwalt" - Letzter Versuch? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Juli 2007

"Scheidung ohne Anwalt" - Letzter Versuch?


Berlin (DAV). Argumente versagen, wenn die Kassen leer sind. So kommentiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die von Sachsen-Anhalt und Berlin jetzt erneut angekündigten Versuche, die "Scheidung light" doch noch einzuführen. Der Bundesrat wird die Anträge in seiner heutigen Sitzung behandeln.

Das Bundesjustizministerium hatte Anfang Mai das sog. vereinfachte Scheidungsverfahren gar nicht erst in den Bundestag eingebracht, nachdem aus der Union, aber auch von Bundestagsabgeordneten anderer Parteien eindeutiger Widerstand angekündigt worden war.

Unmittelbar nach diesem Rückzieher kündigte die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD), an, einen Gesetzentwurf zur teilweisen Vereinfachung des Scheidungsverfahrens in den Bundesrat einzubringen. Dem schloss sich unverzüglich das Land Berlin an.

In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin vom 5. Juli 2007 wird die Gesetzesinitiative nun ganz unverblümt mit den angespannten Länderfinanzen begründet. Die Berliner Initiative, so heißt es dort weiter, habe im Vorfeld breite Unterstützung erfahren, nicht zuletzt auch von den Länderfinanzministern.

"Wird die "Scheidung ohne Anwalt" für Ehepaare ohne gemeinsame minderjährige Kinder Realität, dann werden die nicht anwaltlich vertretenen Eheleute die Zeche später bezahlen", prognostiziert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die vermeintlich kostengünstigere Scheidung, die ohne den Rat und die Vertretung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt wird, komme die Parteien am Ende teuer zu stehen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/07 vom 6. Juli 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2007