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GESELLSCHAFTSRECHT/034: Neue Rechtsform - Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Juni 2013

Neue Rechtsform für Freiberufler in Aussicht: Die PartGmbB

Besserer Schutz für den Mandanten



Berlin (DAV). Die "Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" (PartGmbB) kommt. Damit gibt das deutsche Gesellschaftsrecht Anwaltskanzleien jetzt eine moderne Form der Organisationsmöglichkeit. Gleichzeitig wird der Schutz des Mandanten erhöht durch die Heraufsetzung der Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro (pro Schadensfall pro Partner). Der Bundestag hat die PartGmbB am 13. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 5. Juli 2013 abschließend das Vorhaben beraten. Eine Verkündung ist im Laufe des Monats Juli zu erwarten, die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Worum geht es? Kern der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer Option für die den Freien Berufen zur Verfügung stehende Partnerschaftsgesellschaft. Mit dieser Option können sie die sog. Handelndenhaftung ausschließen, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden.

"Damit wird das anwaltliche Berufsrecht in einem Teilbereich auf ein international konkurrenzfähiges Niveau gehoben. Die Variante der Partnerschaftsgesellschaft ist eine echte Alternative zur anglo-amerikanischen LLP", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es dürfe nicht hingenommen werden, dass gerade hochspezialisierte kleinere Kanzleien nicht in der Lage seien, die private Haftung zu begrenzen. Die PartGmbB erleichtere auch Zusammenschlüsse von Anwältinnen und Anwälten, weil sich so das Risiko minimieren lasse, mit dem privaten Vermögen zu haften. "Gleichzeitig wird aber der Schutz des Mandanten erhöht, durch die Heraufsetzung der Mindestversicherungssumme", so Ewer weiter. In der Regel sei der Versicherungsschutz höher als das Vermögen der Anwältin oder des Anwalts, so dass bei einem Schaden der Mandant eine höhere Sicherheit habe. Zudem müsse die Versicherung jetzt selbst dann eintreten, wenn der Rechtsanwalt ihr gegenüber seine Pflichten verletzt haben sollte. "Es ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Anwaltschaft, dass jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz der Mandanten abschließen muss", erläutert Ewer weiter.

Mit der neuen Variante wird auch das von dem breiten Bündnis "Law - Made in Germany" getragene Projekt gefördert: Wer die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Rechtssystems propagiert, kann mittelfristig nicht akzeptieren, dass deutsche Gesellschaftsformen aufgegeben werden zu Gunsten ausländischer Rechtsformen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/13 vom 14. Juni 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2013