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GRUNDGESETZ/054: Anwälte nach wie vor gegen Onlinedurchsuchungen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. September 2007

Anwälte lehnen Onlinedurchsuchungen nach wie vor entschieden ab


Berlin (DAV). Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Gesetz zu den umstrittenen Onlinedurchsuchungen wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) weiterhin massiv abgelehnt. Der DAV unterstützt dabei die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries bei ihrer Ablehnung dieser Pläne. Die umstrittenen Onlinedurchsuchungen würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlen.

"Anders als bei "echten", körperlichen Durchsuchungen, ist bei den Onlinedurchsuchungen ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich," erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Gegenstände wie Tagebücher etc. könnte man bei einer Hausdurchsuchung beiseite legen. Bei Onlinedurchsuchungen bestehe diese Möglichkeit nicht. Die Festplatte eines Computers könne man nur ganz oder gar nicht durchsuchen. Daher könne es keine mit der Verfassung zu vereinbarende Regelung zu Onlinedurchsuchungen geben.

Kilger weiter: "Die Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus müssen rechtsstaatlich sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird." Bei eingeplanten Maßnahmen der Terrorbekämpfung müsse es eine Orientierung an der Verfassung geben und nicht Gedankenspiele, die Verfassung zu ändern.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 31/07 vom 12. September 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2007