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GRUNDGESETZ/096: BKA-Gesetz - Anwälte fordern Beachtung der Bürger- und Freiheitsrechte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Oktober 2009

Koalitionsverhandlungen: Anwälte fordern Beachtung der Bürger- und Freiheitsrechte

- DAV verlangt Korrekturen beim BKA-Gesetz -


Berlin (DAV). Bezüglich der Koalitionsverhandlungen im Bereich der Innen- und Rechtspolitik fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Verhandlungspartner auf, eine Korrektur bei den Sicherheitsgesetzen vorzunehmen. Den Freiheits- und Bürgerrechten muss wieder verstärkt Beachtung geschenkt werden. In der Vergangenheit wurde den Wünschen der Sicherheitspolitiker Vorrang eingeräumt. Oftmals mussten die Sicherheitsgesetze nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden. Der DAV fordert konkret Korrekturen bei dem BKA-Gesetz. Hier bedürfen die Berufsgeheimnisträger absoluten Schutzes.

"Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Man müsse sich wieder verstärkt an den Bürger- und Freiheitsrechten orientieren. Es könne nicht sein, dass alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt werden würden. "Dazu gehört auch, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant vor Überwachungsmaßnahmen zu schützen", so Ewer weiter. Bei diesem Schutz handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Ewer: "Wir erwarten ein klares Bekenntnis zum Schutz der Privatheit."

Weitere Beispiele, bei denen es in der Vergangenheit übermäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte gegeben hat, sind die Ausweitungen der Telekommunikationsüberwachung und weiterer verdeckter Ermittlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Onlinedurchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung.

Bei zahlreichen Sicherheitsgesetzen hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in seine Schranke verweisen müssen. "Es ist erforderlich, dass die künftige Bundesregierung Vereinbarungen trifft, die es ermöglichen, endlich wieder im Bereich der Sicherheitspolitik verfassungskonforme Gesetze vorzulegen", begründet Ewer die DAV-Forderung. Dazu gehöre auch, dass Berufsgeheimnisträger absoluten Schutz genießen müssen. Daher habe der DAV auch im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Strafprozessordnung unterstützt. Darin war vorgesehen, die Berufsgeheimnisträger, wie Anwälte und Journalisten, unter absoluten Schutz vor staatlicher Ausforschung zu stellen. Der Entwurf entsprach dem, was der DAV für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit langem fordert. Die jetzt geltende Differenzierung (Paragraph 160a StPO) zwischen absolut geschützten Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten, die bei weitem nicht denselben Schutz genießen, sei systematisch nicht zu begründen und verkenne die Eigenheiten des Anwalt-Mandanten-Verhältnisses. "Nicht selten gebe es Mandate, bei denen sich eine strafrechtliche Komponente erst mit der Zeit ergebe", erläutert Ewer.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/09 vom 14. Oktober 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2009