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GRUNDGESETZ/110: Journalistische Recherche zentrales Element des demokratischen Rechtsstaats (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 5. Januar 2011

Journalistische Recherche ist ein zentrales Element des demokratischen Rechtsstaats


Das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht heute die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt hat, stärkt nach Auffassung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Pressefreiheit: "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Ermittlungsmaßnahmen der Polizei die Rundfunkfreiheit auch dann unverhältnismäßig einschränken können, wenn sie Auswirkungen auf das Medienorgan als solches haben", sagte die Ministerin heute in Berlin. Journalistische Recherche sei ein "zentrales Element unseres demokratischen Rechtsstaats".

Genau für Fälle wie denjenigen, den die Karlsruher Richter jetzt entschieden hätten, wolle die Bundesregierung künftig die Hürden für staatliche Eingriffe höher legen und so den staatlichen Schutz der Pressefreiheit - unabhängig von einzelnen Konstellationen - stärken, sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. "Für Beschlagnahmen in solchen Fällen wird nach meinem Gesetzesentwurf künftig ein dringender Tatverdacht erforderlich sein, ein einfacher Verdacht reicht nicht mehr aus." Auch die anderen Änderungen, die sie als Justizministerin in den Bundestag eingebracht habe, gingen in Richtung Stärkung der Freiheiten von Journalisten: "Die Verfolgung von Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat soll künftig kein Einfallstor für staatliche Ermittlungen mehr sein." So schaffen wir die Rahmenbedingungen über den Einzelfall hinaus, dass Journalisten in Zukunft ihrer Aufgabe unbeeinflusst nachkommen, Missstände aufdecken und so die Demokratie stärken." Gerade während der EU-Ratspräsidentschaft von Ungarn, wo die Pressefreiheit zur Zeit deutlich zurückgestutzt werde, sei die Stärkung journalistischer Unabhängigkeit wichtig, so die Bundesjustizministerin.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 05.01.2011
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz,
Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2011