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GRUNDGESETZ/117: Anwälte lehnen anlasslose Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. September 2011

Anwälte lehnen anlasslose Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ab


Berlin (DAV). Angesichts der Festnahme von Terrorverdächtigen in Berlin werden wieder Forderungen laut, eine verdachtlose Speicherung aller Telefondaten sämtlicher Bürger auf Vorrat einzuführen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dies nach wie vor strikt ab. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten geschützt werden.

"Es ist nahezu grotesk, angesichts eines Fahndungserfolgs, bei dem es offenbar nicht auf eine Vorratsdatenspeicherung ankam, eine solche zu fordern", erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Es zeigt sich, dass das bisherige Instrumentarium ausreiche. Die Bürgerinnen und Bürger hätten, wie es das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, einen Anspruch darauf, dass ihre Daten nicht erfasst und gespeichert werden.

"Das Problem ist nicht die fehlende Vorratsdatenspeicherung, sondern ständige Forderungen nach Verschärfungen der Sicherheitsgesetze zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte", so Ewer weiter. Es diene nicht der Terrorismusbekämpfung, ständig neue Verschärfung zu fordern, deren Notwendigkeit überhaupt nicht feststeht. Es fehle zudem an einer gründlichen und unabhängigen Evaluation der bisherigen Eingriffsbefugnisse.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/11 vom 12. September 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2011