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GRUNDGESETZ/136: Anwaltschaft wendet sich gegen die Kritik des Bundesinnenministers (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. Juli 2016

Anwaltschaft steht für Rechtsstaatlichkeit

DAV und BRAK wenden sich gegen die Kritik des Bundesinnenministers


Berlin (DAV/BRAK). In einer Rede im Deutschen Bundestag hat der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Vorwurf gemacht, Beratungen von Asylbewerbern, denen eine Abschiebung droht, als "Geschäftsmodell" zu betreiben (Aktuelle Stunde vom 23. Juni 2016). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wenden sich in einem gemeinsamen Brief entschieden gegen den darin enthaltenen Vorwurf der "Geschäftemacherei". Die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und Vertretung gehört zu den Rechtsstaatsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland, betonen beide Organisationen.

"Es ist die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten", so Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK. Die Anwaltschaft gewährleiste die Teilhabe des Bürgers am Recht und damit die Verwirklichung des Rechtsstaates. Gerade diese Gewährleistung sei der Garant unserer Rechtsordnung.

"Es ist schon ungeheuerlich, dass Anwältinnen und Anwälten im Deutschen Bundestag vorgeworfen wird, ihrer Arbeit nachzugehen", so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Auch hätten Mandanten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, Anspruch auf den Rechtsweg. Nur weil Anwältinnen und Anwälte beauftragt wurden, Rechtsmittel einzulegen, habe der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig waren, korrigiert.

Es trifft auch nicht zu, dass sich Verfahren verzögern, wenn Anwältinnen und Anwälte beteiligt sind. Das Gegenteil ist der Fall, da gerade die Aufbereitung des Sachverhaltes und dessen rechtliche Einordnung durch die Anwaltschaft das Verfahren unterstützt.

Beide Anwaltsorganisationen weisen darauf hin, dass der Zugang zum Recht ein Fundamentalgrundsatz des Rechtsstaatsprinzips ist. Und zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Dieser Zugang wird durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesichert.

In Ihrem Schreiben rufen DAV und BRAK die Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle der Rechtsanwälte in Erinnerung (Nr. 2):

"Der Staat stellt sicher, dass allen innerhalb seines Hoheitsgebiets befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen wirksame Verfahren und sachgerechte Mechanismen für einen effektiven und gleichen Zugang zu Rechtsanwälten zur Verfügung stehen, ohne irgendeinen Unterschied, wie Diskriminierung auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des wirtschaftlichen oder sonstigen Standes."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/16 vom 1. Juli 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016

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