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INTERNATIONAL/103: Nigeria - Prozess des Ogoni-Volkes gegen Royal Dutch von US-Gericht abgewiesen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 18. April 2013

Nigeria: Rückschlag für Ogoni-Volk - Menschenrechtsprozess gegen Royal Dutch von höchstem US-Gericht abgewiesen

von Joe Hitchon



Washington, 18. April (IPS) - Der Oberste Gerichtshof in den USA hat im Rechtsfall nigerianischer Ogoni gegen 'Royal Dutch Shell Petroleum' die US-amerikanischen Bundesgerichte für nicht zuständig erklärt. Das Urteil gilt als Rückschlag für die ethnische Gemeinschaft, die eine Mitverantwortung des Konzerns an schweren Menschenrechtsverbrechen in den 1990er Jahren während der damaligen Militärdiktatur geltend machen wollte.

Geklagt hatten Sarah Kiobel und elf weitere in den USA lebende Hinterbliebene der neun Ogoni-Aktivisten (Ogoni Neun), die wegen ihres Protestes gegen die Umweltverschmutzung und Landverödung im Nigerdelta im Zuge der Shell-Aktivitäten festgenommen, gefoltert und 1995 nach einem Schauprozess hingerichtet worden waren. Menschenrechtsgruppen befürchten nun, dass vor allem Menschen in Entwicklungsländern um die Möglichkeit gebracht werden, das Fehlverhalten ausländischer Multis auf der Grundlage des US-amerikanischen 'Alien Tort Statute' (ATS) ahnden zu lassen.

Die höchsten Richter unter dem Vorsitz von John Roberts vertraten die Ansicht, dass die Beziehungen zwischen den USA und dem ausländischen Multi Shell ungeachtet der Tatsache, dass der Erdölriese in den Vereinigten Staaten Geschäfte betreibt, zu lose sei, um diesem nach US-Recht den Prozess zu machen. Damit bestätigten sie ein entsprechendes Urteil eines New Yorker Bundesgerichts aus dem Jahre 2010.


"Tragödie"

"Das Urteil ist eine Tragödie", kommentierte Raha Wala von 'Human Rights First', einer Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Washington, die Entscheidung des Obersten US-Gerichts unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 17. April. "Der Richterspruch wird zur Folge haben, dass einer hohen Zahl von Ausländern, die nirgendwo sonst gegen Menschenrechtsverbrechen angehen können, jede Chance auf Gerechtigkeit genommen wird", sagte Wala gegenüber IPS.

Die Kläger hatten argumentiert, dass das nigerianische Volk der Ogoni gegen die schwere Umweltverschmutzung und Landverödung als Folge der Erdölförderung im Nigerdelta protestiert hatte und dafür in den Jahren 1993 und 1994 systematisch verfolgt wurde. Das nigerianische Militär habe Ogoni-Dörfer mit einer Terrorkampagne überzogen, die Plünderungen, Vergewaltigungen, Morde und Zerstörung beinhaltet hätten. Höhepunkt der Übergriffe war die Hinrichtung der Ogoni Neun einschließlich des bekannten Schriftstellers Ken Saro-Wiwa.

Das neue Urteil könnte nun die Wirksamkeit des ATS erheblich schwächen, das sich jahrzehntelang als Instrument zur strafrechtlichen Verfolgung von Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen bewährt hat, die im Ausland Menschenrechtsverbrechen begingen.


Angriff auf das ATS

"Im Grunde bedeutet das Urteil, dass das ATS, das Verfahren wegen Verstöße sowohl gegen nationales als auch internationales Recht vorsieht, nicht mehr extraterritorial angewendet werden kann", meinte Wala. Weil der Oberste US-Gerichtshof das Gesetz sehr eng ausgelegt habe, könnten die nun von großen multilateralen Konzernen ermöglichten Verbrechen nicht mehr geahndet werden. "Im Grunde ist das Urteil vom 17. April ein Angriff auf die Jahrzehnte lange Anwendung des ATS."

Doch nach Ansicht von Marco Simons von der Menschenrechtsorganisation 'Earth Rights International' mit Sitz in Washington, ist noch nicht alles verloren. Er wies darauf hin, dass das Urteil ausschließlich die US-Bundesgerichte betreffe. Außerdem bedeutet die Entscheidung der Richter keineswegs, dass der ATS transnationale Konzerne nicht belangen könne, wie dies die Anwälte von Shell hätten glauben machen wollen. "Ausländische Unternehmen, die in den USA tätig sind, können auf der Grundlage von ATS sehr wohl vor die Gerichte einzelner Bundesstaaten gestellt werden." (Ende/IPS/kb/2013)


Links:

http://www.humanrightsfirst.org/
http://www.earthrights.org/media/kiobel-v-shell-supreme-court-limits-courts-ability-hear-claims-human-rights-abuses-committed
http://www.ipsnews.net/2013/04/u-s-kiobel-decision-bucks-30-years-of-precedent/

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IPS-Tagesdienst vom 18. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013