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MELDUNG/018: Politischer Gerichtsprozeß gegen Kletteraktivistin in Frankfurt (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung, 15. März 2010

Politischer Gerichtsprozess gegen Kletteraktivistin in Frankfurt

Am kommenden Mittwoch (17.3.) beginnt vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen die französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch unter ihrem Spitznamen "Eichhörnchen" bekannt.


Vor Gericht muss sich die Aktivistin wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald ( Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten.

Im Gegensatz zu dem Frankfurter Versuch der Kriminalisierung ist in Hamburg die selbe Aktionsform als Bestandteil des gesellschaftlichen politischen Willensbildungprozesses gefeiert worden. UmweltaktivistInnen besetzen Bäume in einem Stadtpark und den Kohleplänen des Riesen Vattenfalls Einhalt zu gebieten. Mit ihrer dreimonatigen Baumbesetzung erzeugten sie derart öffentlichem politischem Druck, dass der Konzern es sich nicht erlauben konnte, voreilig Tatsachen durch Baumfällungen zu schaffen.

"Unseren Erfolg in Hamburg zeigt dass die Kriminalisierungs-Bemühungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft fehl am Platz sind", erläutert Lecomte.

Die Kletteraktivistin sieht in ihrem Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht den Versuch der Staatsanwaltschaft, ausdrücklich gewaltfreien Protest zu kriminalisieren und an ihr ein Exempel zu statuieren - wohl weil die junge Französin Großkonzerne mit ihren pfiffigen Kletteraktionen immer wieder stört. "Angeklagt ist der Widerstand, kriminell sind die Großkonzerne wie die Fraport" fasst die Aktivistin zusammen. "Die Fraport gehört wegen ihrer klimaschädlichen Politik auf die Anklagebank, nicht ich."

Die Antwort von den OrdnungshütterInnen und der Justiz auf ungewöhnlichen luftigen Spaziergängen und Kletteraktionen lässt denken, dass Klettern eine subversive Aktionsform ist. Das Eichhörnchen wurde bereits des öfteren präventiv festgehalten - obwohl es kein Gesetzt gibt, was besagt, das der Mensch sich ausschließlich horizontal bewegen darf. Es stellt sich die Frage, ob vertikale Fortbewegungen Hierarchie, Normen und Kontrolle einer Gesellschaft gefährden?


Termin:
Mittwoch, den 17.03.2010 um 9 Uhr und
Folgetermin voraussichtlich am Mittwoch, den 31.03.2010 um 13 Uhr 30
jeweils vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Gebäude E ; Raum 23 (2. Stockwerk)


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Quelle:
Pressemitteilung, 15.03.2010
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2010