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MELDUNG/069: DAV-Fortbildungsbescheinigung - Anwälte mit nachgewiesener Qualität (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. August 2010

Anwältinnen und Anwälte mit nachgewiesener Qualität
- DAV-Fortbildungsbescheinigung über 10.000 Mal ausgestellt -


Berlin (DAV). Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Damit wird das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gefördert.

Für das Kalenderjahr 2009 hat der DAV weit über 10.000 Fortbildungsbescheinigungen erstellt. Die durchschnittliche Stundenzahl der Fortbildungsmaßnahmen liegt bei 32 Stunden.

"Durch die Fortbildungsbescheinigung schaffen die Anwältinnen und Anwälte nicht nur Transparenz für die Mandanten, sondern machen ihr Fortbildungsengagement und ihre Kompetenz nach Außen sichtbar", erläutert Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, DAV-Hauptgeschäftsführer. Die Qualitätsoffensive zeigt sich in der Ausweitung der Fachanwaltstitel auf zahlreiche Rechtsgebiete, der hohen Teilnehmerzahlen von Fortbildungsaktivitäten der örtlichen Anwaltvereine, der DAV-Arbeitsgemeinschaften und auch der Deutschen Anwaltakademie. "Mit der DAV-Fortbildungsbescheinigung können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr Fortbildungsengagement - auch in der Deutschen Anwaltauskunft - dokumentieren", erläutert Brügmann weiter.

Die DAV-Fortbildungsbescheinigung ist auch ein Ausweis der Qualität nach Außen. Der Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung wird in der DAV-Anwaltsuche unter www.anwaltauskunft.de mit einem Fortbildungssymbol
http://www.anwaltverein.de/fortbildung/fortbildungsbescheinigung/downloads
besonders gekennzeichnet. Der Nutzer kann also seine Auswahl bei der Anwaltsuche verfeinern. Zudem wird das Fortbildungssymbol gern auch für Briefköpfe, Visitenkarten oder die Kanzleihomepage genutzt.

Die Fortbildungsbescheinigung des DAV ist eine kostenlose Leistung für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Voraussetzung für die Erteilung einer DAV-Fortbildungsbescheinigung ist der Nachweis anwaltsorientierter Fortbildung von insgesamt mindestens 10 Stunden im Kalenderjahr. Dies wird mit durchschnittlich 32 nachgewiesenen Stunden für anwaltliche Fortbildung weit übertroffen.

Informationen findet man unter www.dav-fortbildungsbescheinigung.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24/10 vom 16. August 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2010