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MELDUNG/101: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften mit Menschenrechten vereinbar (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. Januar 2011

Jagdrechtssystem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt

DBV/BAGJE: Großer Erfolg für Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger


Die Zwangsmitgliedschaft in deutschen Jagdgenossenschaften ist mit den Europäischen Menschenrechten vereinbar. "Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein großer Erfolg für Grundeigentümer, Landwirte und Jäger", freuten sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase. Die Verpflichtung jedes Grundeigentümers, die Jagd auf seinen Flächen zu dulden, verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Eigentumsrechte oder die Gewissensfreiheit. Vielmehr sind in der Abwägung die Ziele des Allgemeinwohls, insbesondere die Erreichung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl, höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers.

Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Straßburger Gericht verklagt. Die BAGJE war ebenso wie der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) in diesem Verfahren als Drittbeteiligte eingebunden. Der Gerichtshof griff wichtige Argumente auf, die der Vertreter der BAGJE, Rechtsanwalt Jürgen Reh vorgebracht hatte und bestätigte die Rechtsauffassung von Grundeigentümern und Jägern vollumfänglich. In vielen Gebieten ist die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeiten hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung auszunehmen. Solche Rückzugsgebiete für das Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Tierseuchen und Verkehrsunfällen. Die angrenzenden Grundeigentümer hätten deutlich höhere Wildschäden zu gegenwärtigen und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden.

Insbesondere sah das Gericht keine unzulässige Ungleichbehandlung in der Tatsache, dass Eigenjagdbesitzer nicht der Jagdgenossenschaft angehören, denn auch diese müssten in ihrem Revier eine effektive Wildbewirtschaftung und Bejagung vornehmen. Eine besondere Bedeutung kommt der Tatsache zu, dass Jagdgenossenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahrnehmen und in das Aufsichtssystem eingebunden sind. Aus diesem Grund wies das Gericht die gerügte Verletzung der negativen Vereinigungsfreiheit zurück.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Jagdrechtssystem. BAGJE und DBV fühlen sich bestätigt in ihrer Einschätzung, dass sich das Bundesjagdgesetz bewährt hat und Vorbildcharakter aufweist. Damit haben sich der Einsatz der BAGJE und die enge und gute Abstimmung mit dem DJV und dem Bundeslandwirtschaftsministerium gelohnt, sieht sich der Vorsitzende Haase bestätigt. Die BAGJE hatte sich bereits seit Beginn der Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und eine Arbeitsgruppe der Jagdrechtsexperten aus den Landesverbänden mit einer gutachterlichen Beurteilung der Pflichtmitgliedschaft nach dem deutschen Jagdrechtssystem beauftragt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Januar 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2011