Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/240: Europaratskonvention gegen Menschenhandel erfordert Anpassungen in Deutschland (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 28. März 2013

Zum 1. April 2013 - Menschenrechtsinstitut: Europaratskonvention gegen Menschenhandel erfordert Anpassungen der Rechtslage und Praxis in Deutschland



Berlin - Am 1. April 2013 tritt die Europaratskonvention gegen Menschenhandel für Deutschland in Kraft. Damit werden die menschenrechtlichen Normen der Konvention Teil des deutschen Rechtes. "Die Konvention setzt neue Maßstäbe für die Bekämpfung des Menschenhandels und für den Umgang mit den Betroffenen", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifikation verpflichtet, Bundes- und Landesrecht in Einklang mit den Vorgaben der Konvention zu bringen. Alle Behörden und Gerichte müssen sie bei ihren Entscheidungen zukünftig berücksichtigen.

"Die Konvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt. Damit sind die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, Strafverfolgung der Täter und dem Schutz der Opfer verpflichtet", so Heike Rabe, Leiterin des Projekts "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" des Instituts.

So verpflichtet die Konvention die Bundesregierung, Betroffenen von Menschenhandel staatliche Entschädigung zu gewährleisten. Dabei gibt sie nicht vor, wie der Staat dies umsetzt, sondern schlägt Alternativen vor wie die Errichtung eines Fonds oder die Einrichtung von Programmen zur sozialen Unterstützung und Integration. In Deutschland ist die staatliche Entschädigung derzeit durch das Opferentschädigungsgesetz geregelt. Das Gesetz ist aber nur anwendbar für Opfer körperlicher Gewalt. Psychische Gewalt ist nicht entschädigungsfähig. Werden Betroffene von Menschenhandel beispielsweise durch Androhung von Gewalt gegenüber Angehörigen in die Prostitution gezwungen, greift das Opferentschädigungsgesetz nicht.

Die Konvention sieht ein Monitoring vor: Ein 15-köpfiger international besetzter Expertenausschuss (GRETA) prüft, inwieweit die Konvention in den Vertragsstaaten umgesetzt ist. Dazu wird der Ausschuss die Bundesregierung innerhalb der nächsten zwei Jahre schriftlich befragen und im Anschluss daran Deutschland besuchen, um im Gespräch mit Vertretern von Staat und Zivilgesellschaft den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Vorgaben zu untersuchen.


Heike Rabe: aktuell "Die Ratifikation der Europaratskonvention gegen Menschenhandel":
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=350&cHash=2b11a2bded998140733d80edad794fa3
Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin

Das Projekt "Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken":
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/projekt-zwangsarbeit-heute.html
wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 28. März 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2013