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MELDUNG/292: Bankrecht - Bearbeitungsentgelt bei Ratendarlehen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - Berlin, 19. Dezember 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Bankrecht

Bearbeitungsentgelt bei Ratendarlehen



München/Berlin (DAV). Bearbeitungsentgelte, die Banken für einen Ratenkredit verlangen, gehören nicht zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den AGB. Damit werden sie auch nicht von Gerichten kontrolliert. Dies entschied das Amtsgericht München am 11. Juli 2013 (AZ: 223 C 9261/13), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ende März 2012 schloss ein Ehepaar bei einer Bank einen Ratenkreditvertrag zur Finanzierung eines Reisemobils. Die Darlehenssumme betrug 44.910 Euro. Das Bearbeitungsentgelt belief sich auf 2.245,50 Euro. Dieses wurde im Kreditvertrag auch als solches bezeichnet und auf Seite 1 des Vertrages gesondert ausgewiesen. Später forderten die Darlehensnehmer diese Summe von der Bank zurück. Das Bearbeitungsentgelt benachteilige sie unangemessen, weil die Bank eine echte Gegenleistung dafür nicht erbracht habe. Die Regelung stelle eine allgemeine Geschäftsbedingung dar und unterliege daher der Kontrolle des Gerichts. Die Bank weigerte sich zu zahlen. Bei dem Bearbeitungsentgelt handele es sich um eine Preiskomponente und sei damit der Inhaltskontrolle entzogen. Hiergegen erhob das Ehepaar Klage.

Nach Auffassung des Amtsgerichts besteht jedoch kein Anspruch auf Rückzahlung, da das Entgelt wirksam im Vertrag vereinbart worden sei. Es stehe der Bank frei, den Darlehensnehmern das Angebot zu unterbreiten, ihnen gegen Zinsen und ein Bearbeitungsentgelt ein Darlehen zu überlassen. Hierbei stelle das Bearbeitungsentgelt in dieser Form keine allgemeine Geschäftsbedingung dar, sondern eine abschließende Bestimmung des Preises. Den Darlehensnehmern habe es freigestanden, über diesen Preis zu verhandeln, ihn abzulehnen oder anzunehmen. Da sie ihn unverändert angenommen hätten, schuldeten sie ihn und hätten ihn auch zu Recht bezahlt. Auch sei keine Form des Wuchers erkennbar.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/versteckte-kosten-bei-ratendarlehen.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 72/13 vom 19. Dezember 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2014