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MELDUNG/304: Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt Vollblockaden des Atomwaffenlagers Büchel (DFG-VK)


Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Pressemitteilung - Stuttgart/Heidelberg, 18.03.2014

VG Koblenz erlaubt Vollblockaden des Atomwaffenlagers Büchel

Gewaltfreier Widerstand gegen Atomwaffen nötiger denn je



In seiner heutigen Pressemitteilung (11/2014: "Stadt Koblenz durfte Blockade des Fliegerhorstes Büchel nicht verbieten") erklärt das Verwaltungsgericht Koblenz zur Frage einer strafbaren Nötigung durch Sitzblockaden vor dem rheinland-pfälzischen Atomwaffenlager Büchel unmissverständlich: "Eine Nötigung liege nur vor, wenn sie als verwerflich anzusehen sei. Ob dies der Fall sei, müsse bei Blockadeaktionen durch eine Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Bedeutung der Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit ermittelt werden. Diese Maßstäbe gelten entsprechend, wenn es um die Aufforderung zu einer Blockade gehe." Auf diesem Hintergrund sei die Auflage der Stadt Koblenz, einen Aufruf zu einer 24-stündigen Vollblockade des Fliegerhorstes Büchel nicht verteilen zu dürfen, rechtswidrig gewesen (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Februar 2014, 1 K 628/13.KO).

Hermann Theisen, Atomwaffengegner aus Heidelberg und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), der die Klage führte, freut sich über die klare Haltung des Verwaltungsgerichts Koblenz, insbesondere unter Berufung auf das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, das gestern verlautbaren ließ: "Die US-Regierung treibt die Stationierung neuer Atombomben des Typs B61-12 in Europa voran." Und weiter: "Zu den Standorten in Europa, die modernisiert werden sollen, zählt Büchel, die einzige aktive Nuklearwaffenbasis in Deutschland." Theisen erklärt hierzu: "Gewaltfreie Aktionen am Atomwaffenlager Büchel und immer wieder stattfindende Vollblockaden des Stationierungsgeländes sind auf diesem Hintergrund dringend geboten, um Widerstand gegen jegliche Modernisierungspläne der dortigen Atombomben zu leisten. Nicht eine Modernisierung, sondern die völlige Verschrottung der in Büchel gelagerten Atombomben sind notwendig, um die weltweiten Bemühungen um eine atomare Abrüstung nicht zu gefährden."

Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK, Koordinator der Kampagne "atomwaffenfrei.jetzt") erklärt hierzu: "Büchel ist ein Schlüssel für ein weltweites Verbot von Atomwaffen. Deswegen gehen bei den diesjährigen Ostermärschen wieder Friedensaktivisten in Büchel unter dem Motto "Für eine atombombenfreie Welt - Stoppt das Bombengeschäft!" am Ostermontag, den 21. April 2014 ab 14 Uhr auf die Straße".


Pressemitteilung zur Klage von Hermann Theisen (14.3.2014):
http://bawue.dfg-vk.de/fileadmin/user_upload/PM_Hermann_Theisen_2.pdf

Informationen zum Ostermarsch in Büchel:
http://www.atomwaffenfrei.de/aktiv-werden/ostermarsch.html#c801

Informationen zur Kampagne:
http://www.atomwaffenfrei.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2014
Monty Schädel, Berlin / Frankfurt-M.
Politischer Geschäftsführer der
Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
E-Mail: presse@dfg-vk.de
Internet: http://www.dfg-vk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2014