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MELDUNG/315: Folter im Irak - Ermittlungen gegen britische Militärs sind Meilenstein (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 13. Mai 2014

Folter im Irak: Ermittlungen gegen britische Militärs sind Meilenstein für internationale Justiz



Berlin, 13. Mai 2014 - Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Vorermittlungen gegen britische Militärs wegen Folter von Gefangenen im Irak aufzunehmen. "Die Wiedereröffnung der Untersuchung ist ein Meilenstein für die irakischen Opfer und für die internationale Strafjustiz", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Die Doppelstandards müssen ein Ende haben. Auch mächtige Menschenrechtsverletzer müssen zur Verantwortung gezogen werden." Das ECCHR erwartet jetzt ernsthafte Ermittlungen - sei es durch die Anklagebehörde beim IStGH oder durch die britische Justiz. Kaleck unterstrich, dass sich die Ermittlungen auf keinen Fall nur gegen niedrigrangige Beteiligte richten dürften: "Auch die Rolle der militärischen und politischen Vorgesetzten muss untersucht werden: Sie tragen die größte Verantwortung für die systematische Folter und müssen zehn Jahre nach dem Irak-Einsatz endlich zur Rechenschaft gezogen werden!"

Das ECCHR und die britische Anwaltskanzlei Public Interest Lawyers (PIL) aus Birmingham hatten am 10. Januar 2014 gemeinsam eine Strafanzeige ("Communication") bei der Anklagebehörde des IStGH eingereicht. Die Anzeigeerstatter forderten die Aufnahme völkerstrafrechtlicher Ermittlungen gegen hochrangige britische Militärs sowie ehemalige Verteidigungsminister und Staatssekretäre im Verteidigungsministerium wegen systematischer Folter und Misshandlung von irakischen Gefangenen durch Angehörige des britischen Militärs zwischen 2003 und 2008.

Mehr als 400 ehemalige irakische Häftlinge haben sich in den vergangenen Jahren an PIL gewandt und von schwersten Misshandlungen und Erniedrigungen durch britische Soldaten berichtet. Obwohl diese Vorwürfe seit langem bekannt sind und Gegenstand von diversen staatlichen Untersuchungskommissionen waren, verweigern sich die britischen Behörden bis heute einer gebotenen strafrechtlichen Aufarbeitung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Mai 2014
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2014