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MELDUNG/320: WM-Special - Schwarz-Rot-Gold am Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Chefs (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2014

Keine Rote Karte für Fans: Antworten auf Rechtsfragen rund um die Fußball-WM 2014

Schwarz-Rot-Gold am Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Chefs



Berlin (DAV). Wer zur WM seinen Arbeitsplatz mit Fanartikeln dekorieren möchte, sollte vorher mit seinem Vorgesetzen sprechen. Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, können Arbeitgeber das Schmücken des Arbeitsplatzes untersagen.

Viele Fußballfans möchten während der WM ihre Unterstützung der Nationalmannschaft auch am Arbeitsplatz deutlich machen. Bevor sie Deutschlandfahnen aus dem Bürofenster hängen und ihren Schreibtisch schwarz-rot-golden schmücken, sollten Arbeitnehmer aber immer die Erlaubnis ihres Chefs einholen.

"Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer nicht", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. "Als Eigentümer der Räumlichkeiten kann der Arbeitgeber das Schmücken des Arbeitsplatzes untersagen", so Walentowski. Die Dekoration mit leicht entflammbarem Material könne zudem die Brandschutzbestimmungen verletzen.

Wer trotz eines ausdrücklichen Verbots zu sehr Farbe bekennt, dem droht Ärger. Unter Umständen verstößt man damit gegen den Arbeitsvertrag und kann sogar abgemahnt werden.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
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Quelle:
Pressemeldung zur Fußball-WM in Brasilien vom 28. Mai 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014