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MELDUNG/327: 65. Deutscher Anwalttag - Hartz IV, Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte erfolgreich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Stuttgart, 26. Juni 2013
65. Deutscher Anwaltstag in Stuttgart (26. bis 28. Juni 2014)

Hartz IV: Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte erfolgreich für ihre Mandanten



Stuttgart/Berlin (DAV). Im Sozialrecht tätige Anwältinnen und Anwälte können wirtschaftlich erfolgreich im Sinne ihrer Mandanten auch bei Arbeitslosengeld II tätig sein. Zahlreiche Bescheide der Jobcenter sind falsch. Im Beratungshilfebereich sind die Fälle für die Anwaltschaft ein Zuschussgeschäft. Dennoch wird teilweise in Publikationen hohe Einkünfte von Anwältinnen und Anwälte, die beim Arbeitslosengeld II tätig sind, skandalisiert. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jeder betroffene Bezieher einen Anspruch auf einen korrekt errechneten Bescheid. Um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen ist es notwendig, dass erfahrene Anwältinnen und Anwälte auch in diesem Bereich tätig sind.

"Es kann niemandem vorgeworfen werden, wenn er als Anwältin oder Anwalt wirtschaftlich erfolgreich tätig ist", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident in Stuttgart. Der Verdienst bei einem reinen Beratungshilfemandat sei wirtschaftlich nicht kostendeckend. Verdienen könnten die Anwälte nur in den Fällen, in denen sie die Interessen ihrer Mandanten gegen falsche Bescheide durchgesetzt hätten. Wenn nun Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte wirtschaftlich erfolgreich in diesem Bereich seien, dann zeige dies eben, dass viele Bescheide falsch sind.

"Jeder hat einen Anspruch darauf, dass die Behörden sauber arbeiten und die Ansprüche der Mandanten richtig berechnen", so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Sozialrechtsanwalt und Mitglied des DAV- Vorstandes. Für die Jobcenter gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. Es sei diesen durchaus zuzumuten, ihre eigenen Berechnungen zu überprüfen und eventuelle Rechenfehler zu korrigieren. Der Mehraufwand, den Behörden bei der Überprüfung ihrer eigenen, rechtswidrigen Bescheide haben, kann nicht den Anwältinnen und Anwälten vorgehalten werden, die im Interesse ihrer Mandanten gegen diese Bescheide vorgehen. "Hinzu kommt, dass nachweislich im Schnitt rund 40 Prozent der Bescheide im Bereich Arbeitslosengeld II fehlerhaft sind", betont Schafhausen weiter. Die anwaltliche Tätigkeit hiergegen richtet sich gegen die Fehler und sei daher Ausfluss dieser hohen Fehlerquote. Gesetzgeber, Behörden und Ämter sollten korrekt arbeiten. "Sollen wir unsere Mandaten mit dem Hinweis wegschicken, der Bescheid sei zwar falsch, aber dagegen unternehmen könne man nichts?", so Schafhausen weiter.

Der Großteil der im Bereich Sozialrecht bzw. Arbeitslosengeld II tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Einzelanwältinnen und -anwälte oder in kleinen Einheiten tätig. Sie bleiben mit ihren Umsätzen üblicherweise hinter denen aus anderen Rechtsgebieten zurück. "Damit qualitätsvolle Beratung und Vertretung von Hartz-IV-Beziehern möglich ist, brauchen wir gute und erfolgreiche Anwältinnen und Anwälte", so der DAV-Präsident Ewer.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 2/14 vom 26. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2014