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MELDUNG/381: Menschenrechtsinstitut für die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 24. Juni 2015

Menschenrechtsinstitut für die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen


Berlin - Anlässlich des Internationalen Tags der Vereinten Nationen für die Unterstützung von Folteropfern (26. Juni) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beamte weder gegen das Folter- und Misshandlungsverbot noch gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Die Informationen über mutmaßliche Misshandlungen oder Folterungen von Flüchtlingen im Gewahrsam der Bundespolizeiinspektion Hannover, aber auch jüngste Berichte über andere Fälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt in Deutschland unterstreichen die Dringlichkeit von strukturellen Änderungen bei den Polizeien.

Dazu gehört auch die Einrichtung institutionell, hierarchisch und praktisch unabhängiger Untersuchungs- und Beschwerdestellen. Die Einrichtung polizeiinterner Kontaktstellen, wie nun für die Bundespolizei vorgesehen, reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr folgt aus dem Menschenrecht auf wirksame Beschwerde aus Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei unabhängig, angemessen, unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht und Betroffene im Verfahren beteiligt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bekräftigt daher seine Empfehlung, die internen Ermittlungen aus den Polizeibehörden auszugliedern und als eigenständige Einheiten zur strafrechtlichen Ermittlung von Polizeidelikten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft zu etablieren. Des Weiteren sollten unabhängige, zugängliche Beschwerde- oder Ombudsstellen geschaffen werden, an die sich Betroffene und Polizisten mit Hinweisen auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Polizeiangehörige wenden können. Die Beschwerde- und Ombudsstellen sollten Betroffene beraten, ihre Hinweise prüfen, festgestellte Missstände beanstanden, Empfehlungen zur ihrer Abhilfe gegenüber Polizeidienststellen und politisch Verantwortlichen aussprechen und strafrechtlich relevante Erkenntnisse mit Einverständnis der Betroffenen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Bundesregierung sollte nach den Vorfällen bei der Bundespolizei mit gutem Beispiel vorangehen und eine unabhängige Beschwerde- und Ombudsstelle für die Bundespolizei etablieren."


Hintergrundinformationen:
Eric Töpfer (2015): Policy Paper: Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen - Eckpunkte für ihre Ausgestaltung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Unabhaengige_Polizei_Beschwerdestellen.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Juni 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2015

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