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MELDUNG/407: Satzungsversammlung beschließt neuen Fachanwalt für Migrationsrecht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. November 2015

Anwaltschaft reagiert auf Herausforderung

Satzungsversammlung beschließt neuen Fachanwalt für Migrationsrecht


Berlin (DAV). Bereits in ihrer heutigen konstituierenden Sitzung hat die Satzungsversammlung mit großer Mehrheit die Schaffung des Fachanwalts für Migrationsrecht beschlossen. Damit wurde einer Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung entsprochen, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt hat. Auch in der Vergangenheit hat die DAV-Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht diesen Fachanwaltstitel gefordert, der in der letzten Satzungsversammlung noch knapp gescheitert war.

Mit dieser Entscheidung bestätigt die Satzungsversammlung den nicht nur aktuellen hohen Bedarf an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Migrationsrecht tätig sind. "Der Flüchtlingszustrom macht ein schnelles Handeln der Anwaltschaft erforderlich. Notwendig war, bereits in der konstituierenden Sitzung der 6. Satzungsversammlung erneut über den Antrag auf Einführung der Fachanwaltschaft für Migrationsrecht zu entscheiden", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. "Damit wissen die Schutzsuchenden, bei wem sie anwaltliche Hilfe erfahren können. Die besonderen rechtlichen Anforderungen, die im Ausländer- und Asylrecht die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bestimmen, rechtfertigen die Schaffung dieses neuen Fachanwaltstitels", so Schellenberg weiter.

Zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens sei die anwaltliche Beratung notwendig. Dies nicht nur in dem eigentlichen Asylverfahren, sondern auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln. "Durch die Einbeziehung der Anwaltschaft ist es möglich, ein faires Verfahren zu garantieren. Asylverfahren mit anwaltlicher Begleitung können übrigens kürzer sein als Verfahren, in denen ein Antragsteller auf sich selbst angewiesen ist", so Schellenberg weiter.

Nach Ansicht des DAV reagiert sie damit nicht nur auf die besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zahl der Flüchtlinge, sondern auch aus der Zuwanderung im Allgemeinen ergeben. "Die Zuwanderung ist Teil der Lebenswirklichkeit in Deutschland", so Schellenberg weiter. Durch die stetig steigende internationale Mobilität von Menschen stellen sich spezielle Rechtsfragen, die auch durch eine Fachanwaltschaft abgedeckt werden müssen. Durch die Schaffung des Fachanwaltstitels werden Anwältinnen und Anwälte motiviert, in diesem Rechtsgebiet zu arbeiten. "Damit dient der Fachanwaltstitel auch der Sicherung des anwaltlichen Nachwuchses in diesem so wichtigen Bereich", so Schellenberg weiter.

Mit der Schaffung des Fachanwalts für Migrationsrecht wird auch einer Forderung der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV nachgekommen. Diese hat sich schon lange für die Schaffung des Fachanwaltstitels eingesetzt. Um in der aktuellen Diskussion zu helfen, führt der DAV Crashkurse im gesamten Bundesgebiet zum Asylverfahren durch. Die Deutsche Anwaltakademie wird bereits im Frühjahr 2016 den ersten Fachanwaltskurs für Migrationsrecht beginnen und es so den Interessierten ermöglichen, sich auf diesem Rechtsgebiet zu spezialisieren und zu qualifizieren.

Der DAV fordert nunmehr den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz auf, die entsprechende Änderung der Fachanwaltsordnung zu genehmigen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 47/15 vom 9. November 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2015

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