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MELDUNG/450: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen KiK (medico)


medico international - Pressemitteilung vom 30. August 2016

Klage wegen Fabrikbrand bei KiK-Zulieferer

Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen KiK


Berlin, 30. August 2016 - Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar machen, dass transnationale Unternehmen auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland haften.

"Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Die Klage gegen KiK belege auch, wie nötig rechtliche Reformen seien. "Die Bundesregierung muss endlich einklagbare Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen im Ausland einführen. Der ?Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte? ist die Gelegenheit dazu." Thomas Seibert von medico international unterstrich: "Der Druck aus dem globalen Süden nimmt zu, immer mehr ArbeiterInnen organisieren sich und sind bereit, für ihre Rechte und gerechte Arbeitsbedingungen vor Gericht zu ziehen, auch in Deutschland."

Die ArbeiterInnen bei dem KiK-Zulieferer in Karachi erstickten oder verbrannten, weil viele Fenster vergittert und einige Notausgänge verschlossen waren. Die Kläger, ein Überlebender und drei Angehörige sind Mitglieder der Baldia Factory Fire Affectees Association, in der sich knapp 200 Familien organisiert haben. Sie fordern von KiK Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro pro Opfer.

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Quelle:
medico international - Pressemitteilung vom 30.08.2016
Herausgeber: medico international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2016

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