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MELDUNG/546: Zugang zum Recht gehört in den Koalitionsvertrag (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Januar 2018

DAV: Zugang zum Recht gehört in den Koalitionsvertrag

DAV-Präsident mahnt transparenten Umgang mit Fehlern an


Berlin (DAV). Anlässlich des DAV-Jahresauftaktes 2018 mahnt der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg an, das Vertrauen in die Institutionen zu stärken. Dies auch durch einen größeren Einsatz für den Rechtsstaat und die Rechtssuchenden. Dafür sei es heute wichtiger denn je, auch die eigene Position zu hinterfragen. "Auch wir, also die Rechtspflege insgesamt, müssen uns immer wieder fragen, ob wir den Bedürfnissen der Rechtssuchenden noch gerecht werden", appelliert DAV-Präsident Schellenberg. Im Ergebnis der Sondierungsgespräche fehle ein klares Bekenntnis zum Zugang zum Recht.

Die Vertrauenskrise stellt alle sowohl die Anwaltschaft als auch ganz besonders die Politik vor große Herausforderungen. Der DAV begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen zwar für eine Stärkung der Justiz ausgesprochen haben. "Das ist aber nicht genug! Die Gewährung des Zugangs zum Recht gehört als Ziel in den Koalitionsvertrag", fordert Schellenberg. Die zukünftige Bundesregierung müsse eine Legal-Needs-Studie erarbeiten lassen, um den Bedarf nach Rechtsberatung empirisch zu erforschen. So könnten Möglichkeiten der Verbesserung des Zugangs zum Recht festgestellt werden.

Für 2018 und diese Legislaturperiode hat der DAV sich viele Ziele gesetzt. Das anwaltliche Berufsrecht müsse auf den aktuellen Stand gebracht werden und auch das in die Kritik geratene "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) benötige dringend eine Lösung der erkannten Sicherheitsprobleme. "Die erkannten Schwachstellen im Sicherheitssystem sind gravierend. Vertraulichkeit ist eine der Kernpflichten anwaltlicher Arbeit. Deshalb hat die Sicherheit der digitalen Kommunikation unbedingte Priorität", so Schellenberg.

Der DAV fordert daher von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Bundesjustizministerium die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums aus IT-Spezialisten, Anwaltschaft, um die Sicherheit des beA zu garantieren und Vertrauen in der Anwaltschaft zurückzugewinnen.

Vor allem der transparente Umgang mit Fehlern kann verlorengegangenes Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaates wiederherstellen. Das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages lautet daher "Fehlerkultur in der Rechtspflege", um sich mit solchen Entwicklungen zu beschäftigen. In anderen Branchen wie der Luftfahrt oder der Medizin hat man bereits erkannt, dass ein offener Umgang mit Fehlern zu neuen Entwicklungen und Verbesserungen führt. In der Rechtspflege besteht aber Nachholbedarf.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3/18 vom 16. Januar 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2018

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