Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/651: Anwälte sind systemrelevant (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. März 2020

DAV: Anwälte sind systemrelevant!


Berlin (DAV). Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die Corona-Ausbreitung sieht vor, das öffentliche und soziale Leben zwingend auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat leisten und den Bürgern den Zugang zum Recht sichern. Die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte sowie der Zugang zum Recht müssen zwingend aufrechterhalten und unterstützt werden, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

"Anwältinnen und Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Die Fristen laufen weiter. Arbeitsrechtsrechtliche Beratung in der Corona-Krise, der Streit um das Sorgerecht für das Kind, Verfahren vor dem Sozialgericht - das alles muss sicher weiterverfolgt werden - auch in Zeiten einer Pandemie", so Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Hinzu kämen gerade jetzt zahlreiche Rechtsfragen der Bürgerinnen und Bürger in Zusammenhang mit der Corona-Krise. "Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen, sie brauchen Rechtsrat," ergänzt Kindermann.

Der DAV fordert zur Unterstützung der Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für die Sicherstellung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Corona-Zeiten:

  • Anwälte und ihre Mitarbeiter gehören den systemrelevanten Berufen an. Deshalb müssen auch sie Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben.
  • Großzügige Regelung bei Fristversäumnis, zum Beispiel bei Wiedereinsetzung, auch bei technischen Schwierigkeiten in der Korrespondenz mit Gerichten. Man sollte in Betracht ziehen, für eine beschränkte Zeit § 245 der Zivilprozessordnung (Unterbrechung bei Stillstand der Rechtspflege) entsprechend anzuwenden.
  • Liquiditätshilfen und Steueraufschübe für Anwältinnen und Anwälte, da viele kleine und mittlere Kanzleien - anders als allgemein geglaubt wird - nur knappe Liquidität für kurze Zeit haben. Kredite wie die der Bundesregierung mit zu 7 % Zinsen helfen nicht, vgl. KfW, weil in dieser Krise niemand so hohe Zinsen bezahlen kann.
  • Das Kurzarbeitergeld muss praktisch und einfach beantragt werden können. Die derzeitigen Unterlagen darüber scheinen so kompliziert zu sein, dass sie abschrecken und gerade nicht helfen.

"Der Beitrag der Anwaltschaft zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist zentral. Das darf niemals vergessen und muss von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden", schließt Kindermann.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/20 vom 17. März 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang