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MELDUNG/653: Soforthilfen für die Anwaltschaft - Klarstellung erforderlich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 31. März 2020

Soforthilfen für die Anwaltschaft - Klarstellung erforderlich


Berlin (DAV). Bei den Soforthilfen des Bundes und der Länder wird auf Liquiditätsengpässe abgestellt, die im Antrag konkret zu beziffern sind. Dies greift aber nach Meinung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu kurz. Es geht darum, dass in vielen Kanzleien zurzeit keine oder nur eine sehr geringe umsatzrelevante Tätigkeit ausgeübt werden kann. Die Pandemie wirkt sich also schon jetzt aus. Unabhängig davon, dass noch Zahlungseingänge aus anwaltlicher Tätigkeit und Rechnungsstellung aus der Zeit vor der Pandemie erfolgen. Daher strebt der DAV eine Klarstellung mit Hilfe des Bundesverbandes der freien Berufe (BfB) an. Dieser hat bereits am 27. März 2020 den Bundeswirtschaftsminister dazu aufgefordert.

Hierzu Edith Kindermann, DAV-Präsidentin:

"Wir brauchen eine klare Regelung für alle freien Berufe! Mit Hilfe des BfB nutzen wir deren ganze Kraft für die Durchsetzung. Die jetzt genannte Antragsfrist 31.05.2020 darf nicht dazu führen, dass die Anwaltschaft nicht die Soforthilfen geltend machen kann. Mandatsabrechnung und damit der Liquiditätsengpass erfolgt erst mit Zeitverzögerung. Allerdings kann ggf. schon jetzt ein Wegfall neuer Aufträge/Mandatierungen als unmittelbare Folge der Corona-Krise festgestellt werden. Dieser Wegfall wird finanziell allerdings erst mit gewisser zeitlicher Verzögerung durchschlagen.

Nicht nachvollziehbar ist, wenn einzelne Bundesländer die Anwaltschaft und andere freie Berufe von den Soforthilfen der Länder ausschließen. Gerade Anwälte leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und funktionieren unseres Rechtsstaates, sie schaffen auch in Krisensituationen Zugang zum Recht und beschäftigen als Arbeitgeber weitere Angestellte, die mit ihrem Auskommen vom wirtschaftlichen Fortbestand der Kanzlei abhängen. In krisenbedingten Notsituationen benötigen sie genauso Hilfe wie andere Unternehmen und Professionen auch."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 12/20 vom 31. März 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2020

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