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MENSCHENRECHTE/039: Rechte der von Menschenhandel Betroffenen stärken (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 18. Oktober 2010

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert die Stärkung der Rechte der Betroffenen von Menschenhandel auf Entschädigung und Lohn

Zum 5. Europäischen Tag gegen Menschenhandel (18. Oktober)


Derzeit wird der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel im Bundestag behandelt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in diesem Zusammenhang Änderungsbedarf im nationalen Recht. Anlässlich des 5. Europäischen Tags gegen Menschenhandel (18. Oktober) erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projektes "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die Konvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt und die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und dem Schutz der Opfer verpflichtet.

Betroffene von Menschenhandel werden vielfach in ihren Rechten verletzt. Sie werden massiv wirtschaftlich ausgebeutet, zum Teil physisch und psychisch verletzt. Trotzdem können die Betroffenen in Deutschland nach wie vor nur selten ihre Entschädigungsansprüche gegen die Täter und Täterinnen den Staat durchsetzen. Hier bestehenden rechtlichen Grundlagen sind zum Teil unzureichend und die Betroffenen stoßen faktisch auf zahlreiche Hindernisse. Dies läuft den Verpflichtungen Deutschlands aus der Europaratskonvention zuwider. Deutschland muss den Betroffenen das Recht auf Entschädigung durch die Täter einräumen sowie staatliche Entschädigung gewähren. Dabei verpflichtet die Konvention die Staaten, nicht nur die Gesetze zu schaffen, sondern auch die tatsächliche Anwendung sicherzustellen.

Beispielsweise müssen die Betroffenen konsequent über ihre Rechte informiert werden. Dies muss umfassend und unabhängig von einem Strafverfahren und ihrem Aufenthaltsstatus in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache erfolgen. Betroffene müssen befähigt werden, ihre Ansprüche gegen die Täter und den Staat tatsächlich durchzusetzen. Dies setzt unter anderem voraus, dass sie zumindest für die Zeit nach einem Strafverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um Entschädigung und Lohn gegen die Täter einzuklagen. Zudem sind die Tatbestandsvoraussetzungen für den staatlichen Entschädigungsanspruch bisher zu eng gefasst. Sie müssen erweitert werden und auch Betroffene ohne regulären Aufenthaltsstatus erfassen.

Das Parlament sollte jetzt die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass die Betroffenen von Menschenhandel ihre Ansprüche auf Entschädigung und Lohn tatsächlich durchsetzen können."

Zum Hintergrundpapier:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=96d2a27316e30c7be8f1

Das Projekt "Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken"
( http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=6ad303376c618a9071d2 )
wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Oktober 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2011