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MIETRECHT/090: Keine Balkontrennwand ohne Zustimmung des Nachbarn (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. September 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Keine Balkontrennwand ohne Zustimmung des Nachbarn


Itzehoe/Berlin (DAV). Errichtet ein Wohnungseigentümer auf seinem Balkon eigenmächtig eine Trennwand als Sichtschutz, so gilt das als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren darüber, dass der betroffene Nachbar diese Trennwand nicht unbedingt akzeptieren müsse und verweisen auf einen Beschluss des Landgerichts Itzehoe vom 21. Januar 2008 (AZ: 1 S (W) 1/07).

Ein Wohnungseigentümer wünschte einen Sichtschutz auf seinem Balkon und errichtete ohne Zustimmung des Nachbarn eine Trennwand. Diese veränderte den Charakter des vormals großzügigen Balkons. Der Nachbar war damit nicht einverstanden, da die freie Sicht durch die Trennwand beeinträchtigt sei und klagte auf Beseitigung der Wand.

Der Kläger erhielt in erster Instanz Recht. Sein Nachbar legte Berufung ein, doch das Gericht lehnte diese mangels Erfolgsaussicht ab. Die Balkontrennwand sei eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die den Nachbarn mehr als im normalen Zusammenleben unvermeidlich beeinträchtige. Die ursprüngliche optische Großzügigkeit des Balkons sei durch die Trennwand zerstört worden. Der Kläger könne keinen Anspruch auf Sichtschutz dagegen setzen, zumal ein solcher bei Kauf der Wohnung auch nicht vorhanden gewesen sei. Die Richter wiesen darauf hin, dass diese Argumentation auch dann gelte, wenn man davon ausginge, dass die Balkontrennung nur das Sondereigentum beträfe - also das Eigentum, was nur dem jeweiligen Wohnungseigentümer gehört.

Rechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Wohnungseigentümern sollte man einem Anwalt oder einer Anwältin übergeben. Miet- und Immobilienrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/08 vom 30. September 2008
DAV/ARGE MietR: Mietrechtstipps September 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2008