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MIETRECHT/124: Eigenbedarfskündigung bei schlechtem Gesundheitszustand eines Angehörigen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. Juni 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Schlechter Gesundheitszustand eines Angehörigen nur unter Umständen Rechtfertigung für Eigenbedarfskündigung


Bremen/Berlin (DAV). Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands eines Angehörigen, ist das nur dann berechtigt, wenn dieser Krankheitsverlauf nicht vorauszusehen war. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (AZ: 4 C 513/07) hin.

Einige Tage nachdem ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus unbefristet vermietet hatte, musste sich sein Bruder, der unter Knieproblemen und Depressionen litt, einer Knieoperation unterziehen. Nach der Operation ging es dem Bruder schlechter als vorher. Daraufhin kündigte der Vermieter seinem Mieter nach einigen Monaten wieder und begründete dies mit Eigenbedarf: Sein Bruder sei aufgrund seiner Erkrankung auf Betreuung angewiesen. Als der Mieter sich weigerte auszuziehen, erhob der Vermieter Räumungsklage.

Die Richter gaben jedoch dem Mieter Recht. Dieser hatte argumentiert, sein Vermieter hätte schon bei Abschluss des Vertrages die Krankheitsentwicklung des Bruders absehen können und könne sich daher nicht nachträglich darauf berufen. Nach dem Urteil der Richter hätte der Vermieter vorsorgen müssen, sei es, dass er zuerst die Operation seines Bruder abgewartet hätte oder indem er einen Zeitmietvertrag beziehungsweise einen solchen mit einem speziellen Kündigungsrecht abgeschlossen hätte.

Informationen: www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/09 vom 26. Juni 2009 der
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2009