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MIETRECHT/134: Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. September 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt


Berlin/Neuruppin (DAV). Zieht ein Mieter während der Kündigungsfrist vorzeitig aus, muss er üblicherweise dennoch die Miete zahlen. Überlässt aber der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung dem Nachmieter, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, muss der bisherige Mieter nicht mehr zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 15. Januar 2009 (AZ: 42 C 273/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Mieter kündigte seine Wohnung fristgemäß zum 1. Januar 2009. Schon im Oktober 2008 zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er in der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter gefunden werde. Tatsächlich fand sich eine Nachmieterin, die die Wohnung zum 1. Dezember 2008 anmietete. Der Vermieter übergab ihr die Wohnung schon im Laufe des Novembers, damit sie Malerarbeiten durchführen konnte. Der Vermieter verlangte vom Mieter die Zahlung der vollen Novembermiete.

Er bekam aber nur teilweise Recht. Der Mieter schulde zwar grundsätzlich die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Wohnung während der Kündigungsfrist einem anderen überlassen werde. Dann könne der Mieter die Wohnung ja nicht mehr selbst nutzen. Da der Vermieter dem Nachmieter die Wohnung ab Mitte November überlassen habe, müsse der alte Mieter nur bis dahin zahlen.

Informationen zum Mietrecht und eine Anwaltssuche unter
www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/09 vom 23. September 2009
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2009