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MIETRECHT/228: Lärmender Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien - Berlin, 28. November 2011

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Lärmender Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen


Bremen/Berlin (DAV). Wenn ein Mieter so laut ist, dass andere Mitbewohner des Hauses deshalb ihre Miete kürzen, dann muss er diesen Ausfall ersetzen. Das entschied das Amtsgericht Bremen am 9. März 2011 (AZ: 17 C 105/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Bewohner einer Mietwohnung belästigte seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm. Dazu gehörten Randalieren und Geschrei, Türknallen und extrem laute Musik auch zu Ruhezeiten. Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter. Der Mieter habe die sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, verletzt. Das Verhalten des Mannes habe die anderen Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. In Höhe der Mietminderungen sei der Klägerin ein entsprechender Schaden entstanden.

Informationen: www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 46/11 vom 28. November 2011
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2011