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MIETRECHT/265: Viele Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft - Wie Mieter dann vorgehen sollten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 7. Oktober 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Viele Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft: Wie Mieter dann vorgehen sollten



Berlin (DAV). Noch bis Ende des Jahres können Vermieter ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung für 2013 zustellen - nicht selten mit einer Nachzahlung versehen und nicht selten sind sie fehlerhaft. Eine Überprüfung kann sich lohnen, so die Deutsche Anwaltauskunft und gibt Hinweise, wie man sich wehren kann.

Um überhaupt gegen eine Betriebskostenrechnung vorzugehen, muss die einjährige Widerspruchsfrist beachtet werden, die ab dem Tag des Eingangs der Rechnung beginnt. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der vom Vermieter verlangte Betrag bereits überwiesen wurde. Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Mietrechtsexperte der Deutschen Anwaltauskunft, sagt: "Eine Zahlung gilt hier keinesfalls als Schuldeingeständnis."

Häufige Fehler in den Nebenkostenabrechnungen sind abgerechnete Verwaltungskosten, die Mieter nicht tragen müssen oder eine Doppelberechnung etwa für Leistungen, die eigentlich der Hausmeister erledigen müsste. Meistens brauchen Mieter aber Einblick in die Originalbelege, die zu der geforderten Gesamtsumme führten. Den Zugang zu diesen Belegen muss der Vermieter gewähren; sei es als Kopie per Post oder aber die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsicht in seinen Räumlichkeiten. Mieter dürfen Kopien machen oder die Belege fotografieren und anschließend auswerten.

Natürlich muss überlegt werden, ob sich der Aufwand lohnt. Ist dies der Fall braucht es fachkundige Unterstützung. Sollte der Vermieter weiter auf seinen - falschen - Zahlungsforderungen bestehen, bleibt schließlich noch der Gang vor Gericht.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/728/betriebskostenabrechnung-wie-man-sich-wehren-kann/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 52/14 vom 7. Oktober 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014