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ÖFFENTLICHES RECHT/045: Auch stillgelegtes Radio kostet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. August 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Auch stillgelegtes Radio kostet


Mainz/Berlin (DAV). Rundfunkgebühren müssen auch dann für ein Radio bezahlt werden, wenn das Radio schon seit Jahren nicht funktioniert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 17. März 2008 (AZ: 4 K 472/07.mz) die Klage eines Geschäftsmannes gegen einen Gebührenbescheid abgelehnt.

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte der Geschäftsmann argumentiert, dass im Jahre 2001 bei einer Reparatur seines damals zwei Jahre alten Autos die Batterie abgeklemmt worden sei. Daraufhin hätte der Code für das Radio neu eingegeben werden müssen - diese Zahlenkombination sei jedoch verloren gegangen. Auch sein Mechaniker habe den Code nicht beschaffen können und die Fahrt zu einer anderen Werkstatt wäre ihm ein zu großer Aufwand gewesen.

Nach Ansicht der Richter bestehe eine Gebührenpflicht automatisch, wenn ein Radio "zum Empfang bereit gehalten" werde. Der Kläger habe sein Gerät nach der angeblichen Panne mit dem Code nicht abgemeldet. Darüber hinaus entfalle die Gebührenpflicht nur dann, "wenn es einen besonderen technischen Aufwand" bedeuten würde, das Radio zu reparieren. Dies sei nicht der Fall. Der Kläger hätte ohne Weiteres zu einem Vertragshändler in seiner Nähe fahren können.

Über seine rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise gegen Gebührenbescheide vorzugehen, informiert eine Anwältin oder ein Anwalt. Zu den verschiedenen Rechtsgebieten findet man Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in seiner Nähe bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 ct./min) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43/08 vom 4. August 2008
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat August 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2008