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ÖFFENTLICHES RECHT/054: Pferderennen sind nicht gemeinnützig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Juni 2009

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Pferderennen sind nicht gemeinnützig


München/Berlin (DAV). Auch Trabrennen, die ein gemeinnütziger Verein veranstaltet, können steuerpflichtig sein. Damit entschied sich der Bundesfinanzhof nicht nur gegen die Auffassung von Trabrennvereinen, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen. Pferderennen sind vor allem sportliche Veranstaltungen und damit ein beliebtes Freizeitvergnügen, heißt es in dem Urteil vom 22. April 2009 (AZ: I R 15/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein hat Trabrennen veranstaltet. Er vertritt die Auffassung, dass solche Pferderennen gemeinnützig und somit steuerbefreit sind. Trabrennen seien als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sehe derartige Prüfungen vor. Es handele sich daher um reine züchterische Veranstaltungen, die als so genannter Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit seien.

Das höchste deutsche Finanzgericht hat sich dem nicht angeschlossen. Pferderennen unterschieden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen, wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Gleichwohl seien derartige Veranstaltungen steuerpflichtig. Hinsichtlich der Leistungsprüfung der Pferde führte das Gericht aus, dass derartige Prüfungen auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden könnten. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gäbe es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen.

Damit haben sich die Richter auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen entschieden. Es ist allerdings anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit ein gewisser Vertrauensschutz gewährt werden wird, also bereits durchgeführte Veranstaltungen nicht steuerpflichtig seien.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24/09 vom 3. Juni 2009
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Juni 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2009