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ÖFFENTLICHES RECHT/068: Hunde, die bellen, haben Nachbarn (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Mai 2010

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Hunde, die bellen, haben Nachbarn


Bremen/Berlin (DAV). Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unerträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts, obwohl die Hunde ständig unzumutbaren Lärm machen, können die Hunde weggenommen werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (AZ: 1 B 215/09) vom 3. September 2009 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Antragssteller besaßen zwei Dobermannhunde. Diese bewachten ein Grundstück mit einer Gaststätte. Die Hunde wurden dort auf dem Hinterhof und in der dazugehörigen Werkstatt gehalten. Sie bellten dort tagtäglich, teilweise auch nachts. Zahlreiche Anwohner beschwerten sich. Daraufhin untersagte die Behörde die Haltung der Hunde auf dem Grundstück. In den folgenden 2 Jahren setzte sich das Hundebellen ungehindert fort und störte weiterhin die Nachbarn. Schließlich nahm die Behörde den Besitzern die Hunde weg. Die Antragssteller wehrten sich hiergegen.

Das Gericht gab der Behörde Recht. Von dem ständigen Bellen der Hunde gehe schon seit langer Zeit ein unerträglicher Lärm aus. Sie würden damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Sicherstellung der Hunde sei damit rechtmäßig. Insbesondere hätten die Antragssteller nicht erklärt, wie sie künftig weiteren Lärm verhindern wollten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/10 vom 3. Mai 2010
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Mai 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2010